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Kommt es doch zu Zwangsimpfungen in Zusammenhang mit Corona?

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

Neuste Fassung
§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe Abs.6 

(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.

Weiter : Abs. 7 Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die obersten Landesgesundheitsbehörden übertragen.

  • Die vielen Polizeikontrollen machen scheinbar auch dem Weihnachtsmann zu schaffen....
  • hochgeladen von Norbert Höfs
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6 Kommentare

Sehr geehrter Herr Feldhaus
Was bedeutet denn "Kontraindikation", doch nichts anderes als eine Gegenanzeige, in der Medizin ein Kriterium oder einen Umstand (beispielsweise Schwangerschaft oder eine bestimmte Krankheit), die eine – an sich angezeigte – diagnostische oder therapeutische Maßnahme verbieten.
Nun eine Schwangerschaft dauert 9 Monate und danach fällt zumindest diese Gegenanzeige weg.
Nehmen wir an, 70% lassen sich impfen. Die übrigen 30% stellen immer noch knapp 25 Millionen Menschen dar. Das sind immer noch Ansteckungsmöglichkeiten, während gleichzeitig den Geimpften einschränkende Maßnahmen – von der Maske bis zum Feier-Verbot – nicht mehr zu vermitteln sein werden.

Für diese Menschen, die sich bisher erfolgreich gegen eine Impfung gewehrt haben, wird der Impfzwang notwendig sein, egal was die Kanzlerin und der Gesundheitsminister sagt. Wenn das nicht vorgesehen wäre, wäre ein entsprechender Passus doch im Gesetz gar nicht notwendig !
Die Bundesregierung erlässt aber eine entsprechende Rechtsverordnung, aus gutem Grund und mit entsprechender Zielsetzung.
________________________________________________________________________

Erlauben Sie mir noch den Hinweis auf einige "Mitstreiter" hier, die meinen andere bevormunden oder in die rechte Ecke stellen zu müssen und eine sachlichen Diskussion nicht zulassen wollen, indem sie rum pöbeln und beleidigen oder schlichtweg nur Aufmerksamkeit suchen oder möglichst viele Punkte sammeln wollen.
Ich zitiere dann immer gerne Dietrich Bonhoeffer der meinte;
(...)" Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber
dem Bösen. …Bei genauerem Zusehen zeigt sich, daß jede starke äußere
Machtentfaltung, sei sie politischer oder religiöser Art einen großen Teil der Menschen mit Dummheit schlägt. … "

Deswegen sind es diese Menschen auch nicht wert, das man Ihnen überhaupt antwortet, weil Sie wie Bonhoeffer schon richtig erkannt hat, schlicht weg DUMM sind.
Viele der Kommentatoren beweisen geradezu Bonhoeffers Behauptung:
"Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich,indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht."

DER GEFÄHRLICHERE FEIND DES GUTEN

Och, herr Höfs, fühlen Sie sich zu unrecht angegriffen ?

Können sich einige noch an die schluckimpfungen gegen kinderlähmung erinnern ?

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