„Lust am Töten“ Üble Nachrede?
Vor einigen Wochen erhielt ich eine Vorladung von der Kreispolizeibehörde Kleve in der Ermittlungssache „Üble Nachrede am 26.03.2012 in Bedburg-Hau“. „In der Ermittlungssache ist Ihre Vernehmung als Zeuge erforderlich. Bei der Zeugenvernehmung erfuhr ich dann, worum es sich konkret handelte. Im Mai, zu dem o. a. Datum, ist im Bereich Moyland ein Flugblatt verteilt worden mit einem Text den ich im Dezember 2011 auch hier in myheimat veröffentlicht habe. Es ging um die Vorgänge im Revier Moyland: www.myheimat.de und www.myheimat.de
Die Vernehmung drehte sich nun darum, ob ich etwas zu dem Flugblatt sagen könnte, ob ich wüsste wer das Flugblatt verteilt hat. Dazu konnte ich keine Angaben machen. Dann wurde mir mitgeteilt, dass in der Nacht vom 20. auf den 21. Februar ein toter Mäusebussard an der Türe von Herrn Wesley Henn (Berufsjäger in Moyland) angebracht wurde, - und ob ich dazu etwas sagen könnte. Auch dazu konnte ich keine Angaben machen, konnte jedoch belegen, dass ich in der betreffenden Nacht Nachtdienst hatte. Dann drehte sich eine weitere Frage darum in wie weit meine Aussage „Vorgänge im Revier Moyland - ich nenne das „Lust am Töten““ und der Inhalt meines Berichts vom Dezember 2011, eventuell eine üble Nachrede sein könnte. Dazu habe ich ausgesagt, dass ich weiterhin zu meinem Zitat „...ich nenne das „Lust am Töten““ und auch zu dem Inhalt meines Berichtes (Augenzeugenberichte und Bericht aus „Wild und Hund“) stehe. Damit war die Sache für mich erst mal erledigt.
Heute erhielt ich dann einen Anruf von einer Augenzeugin, die ich auch in meinem Bericht erwähnt und zitiert hatte. Auch Sie wurde zu den o. a. Sachen verhört. Sie teilte mir nun mit, dass sie den Eindruck habe, das ich wohl weniger Zeuge, sondern eher der Beschuldigte sei wegen dem Berichtsinhalt und hauptsächlich wegen „...ich nenne das „Lust am Töten““ sei. Den Inhalt meines Berichtes hat die Augenzeugin, jetzt Zeugin voll bestätigt.
Also, zu meiner Aussage und freien Meinungsäußerung stehe ich weiterhin. Hier der Link zu dem Bericht in „Wild und Hund“, der mich zu meiner Aussage „...ich nenne das „Lust am Töten““ veranlasste: hier klicken
Nun ist die Staatsanwaltschaft am Zuge ob sie die Sache als verfolgungswürdig ansieht und ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Ich stehe der Sache ganz gelassen gegenüber, denn ich habe ja nicht behauptet, Herr Wesley Henn ist ein Lustmörder sondern nur seine Handlungsweise bewertet und alles andere sind Augenzeugenberichte und die Augenzeugen stehen zu ihren Angaben.
Bürgerreporter:in:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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