myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Schutzzone.

  • Auf unser Grundstück zu koten ist hier streng verboten!
  • hochgeladen von Amadeus Degen

Auf unser Grundstück zu koten ist hier streng verboten!

Leider wird dieser Hinweis auf die Schutzzone nicht genügen. Ungeführte Hunde können das nicht respektieren.

Der Hund ist nicht das Übel, sondern der ungezogene Eigentümer oder Besitzer. Auch gibt es zu viele unwillige Leser, die diesen Hinweis auf die Schutzzone des Eigentümers beim Ausführen der Hunde wegen ihrer Bequemlichkeit missachten. 

  • Auf unser Grundstück zu koten ist hier streng verboten!
  • hochgeladen von Amadeus Degen
  • Bild 1 / 2
  • Hinweis auf eine Eigentümer-Schutzzone am Rand des Bürgersteigs. Kotverbot im Vorgarten: Auf unser Grundstück zu koten ist hier streng verboten!
  • hochgeladen von Amadeus Degen
  • Bild 2 / 2

Weitere Beiträge zu den Themen

HundekotEigentumkotenHundeVorgartenVerbotenHinweisSchutzzoneKotverbotBürgersteigHundverbotsschild

2 Kommentare

DA HILFT NUR EINS.........

Traurig, dass man Schilder aufstellen muss!!

Beteiligen Sie sich!

Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite