Siedler treten weiterhin für die Streichung der Strassenausbaubeitragsstzung ein.

Die unsinnige Abstimmung über die Strassenausbaubeitragssatzung ist Ge-
schichte. Obwohl die Ratsfraktionen vorher gesagt haben, das die Abstimmung
nicht bindent sei. So haben sie doch ihr Wort gebrochen. Wenn der Rat der Stadt
Barsinghausen jedoch meint, es wäre gelaufen, dann ist das ein Irrtum.
Der Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. (Siedlergemeinschaften) wird
gemäß des Positionspapiers sich weiterhin für dieStreichung der Strassenaus-
baubeitragssatzung über die Landtagsfraktionen einsetzen und des jetzt auch verstärkt. Hier steht uns auch die AVgKD zur Seite.
Das Land Niedersachsen hat im Niedersächsischem Kommunalabgabengesetz
NKAG § 6 die Strassenausbaubeitragssatzung stehen und diese muss ausser
Kraft gesetzt werden. Wenn man dann noch bedenkt, das 60 % der Kommunen
in Niedersachsen keine Strassenausbaubeitragssatzung hat, sowie 20 % diese
die sie haben nicht anwenden und 18 % der Kommunen die Strassen aus Steuer-
geldern bezahlen, z.B. Ronnenberg usw. und der Rest die Gelder über die
Strassenausbaubeitragssatzung hereinholt und hier vor allem Barsinghausen.
Dann kann man dies als Strafe betrachten in Barsinghausen zu wohnen. Auch
wird den Neubürgern die Anwendung der Strassenausbaubeitragssatzung ver-
schwiegen und hier bekommen diese in Schwierigkeiten, wenn die Strassen-
bescheide anfallen. Es sieht hier so aus, als ob die Hausbesitzer Schuld an der
finanziellen Misere der Kommune haben, das liegt einzig und allein an den
Kommunalpolitikern der letzten Jahre, Dann schwafeln diese auch noch Eigen-
tum verpflichtet. Hier sollten diese einmal nachdenken, das der Hausbesitzer
nur für seine Immobilie verpflichtet ist, diese instand zu halten und nicht ver-
kommen zu lassen. Die Strassen sin im Eigentum der Stadt und auch hier ist
diese nicht der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen. Wir wissen nicht,
ob dies den Ratsfraktionen bekannt ist.
Die Kosten für die Strassen werden nicht niedriger, somit auch nicht die
Höhe der Bescheide. Die Kosten zehn Jahre zu strecken, ist auch unsinnig,
denn viele Hausbesitzer bekommen keine Kredite mehr.
Der Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. empfiehlt daher, die kom-
menden Bescheide zu prüfen und generell zu Klagen.

Bürgerreporter:in:

Hans-Joachim Tilgner aus Barsinghausen

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