Heizungsgesetz
Siedler Hohenbostel nehmen Stellung zu den Vorwürfen der Enteignung durch das sogenannte Heizungsgesetz

Wir wollen einmal die Sicherheit des Eigentums betrachten:
Durch das neue GEG-Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Ener-gien zur Wärme und Kälteerzeugung in Gebäuden (sog. Heizungsgesetz) wurde auch häufig das Wort „Enteignung“ ins Spiel gebracht. Wir wollen einmal das Wort „Eigentum“ genauer betrachten.
Was ist Eigentum?
Eigentum ist die Bezeichnung des Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsprech-ung dies zulässt. In Abgrenzung zum Besitz, der eine zweckgebundenes, tatsächliches Verhal-ten des Menschen zu einer Sache beschreibt und daher empirisch faktischer Natur ist, ist Ei-gentum ein praktischer normativer Begriff, der nicht vorschreibt was ist, sondern was gilt.
Eigentum ist in den meisten Verfassungen als Grundrecht geschützt, aber nicht inhaltlich be-stimmt. Eigentum ist eine Rechtsposition, die ein Rechtssubjekt im Verhältnis zu einer be-stimmten Sache einnimmt, soweit Wikipedia,
Eigentum ist auch durch das BGB § 903 geschützt: Das Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Es umfasst die Befugnis, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und an-dere von jeder Einwirkung auszuschließen. Der Eigentümer kann mit der Immobilie machen, was er möchte. Er kann diese umbauen (mit Genehmigung), vermieten oder verkaufen.
Auch ist das Eigentum geschützt durch die Art. 14,15 und 17 Im Grundgesetz. Das Grundge-setz sagt: Eigentum sind alle konkreten Vermögenswerten Rechte, die dem Einzelnen als Aus-schließlichkeitsrechte zur privaten Nutzung und zur eigenen Verfügung zugeordnet sind und die das einfache Recht zu einem bestimmten Zeitpunkt als Eigentum definiert.
Eigentum ist somit auch Grundeigentum (Grundvermögen, umgangssprachlich somit Grund-besitz), somit das Eigentum an Grundstücken, Immobilien, grundstücksgleichen Rechten oder beschränkten dinglichen Rechten. Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und zu vererben. Zum Vermögen hin-gegen gehören nicht fassbare Werte wie Aktien, Bankguthaben oder Forderungen.
Auch das Verfassungsgericht hat sich mit dem Begriff befasst, mit der Erkenntnis: Eigentum ist ein wichtiges Recht. Hier wurde auch die Enteignung auf das Heizungsgesetz ins Spiel ge-bracht. Damit hat man schon viele Mitglieder und Bürger zum Verzweifeln gebracht. „Das Ei-gentum ist ein wichtiges Freiheitsrecht, dass die Menschen auch wirtschaftlich in die Lage versetzen soll, ein selbstbestimmtes, ein freies Leben zu führen. Selbst wenn es einen gesell-schaftlichen Wandel gäbe, könne man das Eigentumsrecht nicht aus den Angeln heben. Eine Enteignung würde die Entziehung von Eigentum voraussetzen. Deshalb nur Allgemein: Nicht jede Beschränkung von Eigentumsbefugnissen ist eine Enteignung“, so das Verfassungsgericht.
Auch wenn Bündnis 90, SPD und Linke die Eigentumsrechte beschneiden oder abschaffen möchten, so ist doch das Eigentum geschützt.
Zu den Vorwürfen zum sogenannten Heizungsgesetz kann keiner enteignet werden. Aber es wird viele Klagen nach sich ziehen, weil die Forderungen in diesem Gesetz nicht klar mit den konkurrierenden Gesetzen abgestimmt sind. Somit muss sich keiner Gedanken machen und kann alles ruhig abwarten.

Bürgerreporter:in:

Hans-Joachim Tilgner aus Barsinghausen

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