Gewerbesteuererhöhung von 380 auf 470%-SPD Grüne abwählen??
Nun wurde die Gewerbesteuer ja erhöht, die Umfrage vom Centrum hatte ja bei 11o abgesendeten 94 ablehnende Meinungen erhalten. Ganz zu schweigen von den Nichtwählern die , Politikverdrossenheit, sich gar nicht mehr melden.
Nun steht eine Wahl an. Werden die verantwortlichen Politiker die ja wohl an der Meinung des Volkes vorbei entscheiden auch von diesem abgewählt??
Zitat aus dem Handelsblatt vom 25.11.2011:"Hier kann es zu einer Gewerbesteuerbelastung kommen, obwohl überhaupt keine Gewinne erwirtschaftet werden. Ursache hierfür ist die Hinzurechnung von einem Achtel der aufgewendeten Mieten und Pachten zum gewerblichen Gewinn. Damit wird im Ergebnis die Steuer auf den Mietaufwand gezahlt; die Gewerbesteuer mutiert zu einer Aufwandsteuer.
Besonders gravierende Folgen.
Diese nachteiligen Wirkungen der Hinzurechnung sind insbesondere bei Zwischenmietverhältnissen gravierend. Im Fokus stehen hier die sogenannten Durchleitungsmietverträge: Spezielle am Markt tätige Unternehmen mieten in teuren städtischen Lagen Einzelhandelsflächen an und statten diese mit den erforderlichen Ladeneinrichtungen aus. Sodann vermieten sie diese an die Einzelhändler. Die Zwischenvermietung dient dabei einerseits dem Interesse des Eigentümers der Einzelhandelsimmobilien, der einen einzigen finanzstarken Mieter sucht, und andererseits den Betreibern der Einzelhandelsgeschäfte, die nicht über eine ausreichende Eigenkapitaldecke verfügen, um selbst die Ladeneinrichtungen zu finanzieren.
Gewerbesteuerliche Folge dieser geschäftlich sinnvollen Maßnahmen ist eine zweifache Hinzurechnung der Mieten zum Gewerbeertrag, und zwar beim Zwischenmieter und beim Einzelhändler. Werden keine ausreichenden Gewinne erzielt - die Gewinnmargen sind erfahrungsgemäß häufig sehr gering -, führt dies zu einer Substanzbesteuerung, die eine erdrosselnde Wirkung haben kann. Eine solche Übermaßbesteuerung ist zuletzt noch vom Finanzgericht Köln im Urteil vom 27.10.2010 - 9 K 1022/10 für rechtmäßig gehalten worden. Unternehmen dürften auch in Verlustphasen mit Gewerbesteuer belastet werden, die dann eben aus der Substanz bezahlt werden müsse.
Auch wenn das Finanzgericht Köln jetzt anders entschieden hat: Die Gewerbesteuer hat sich schon längst zu einer der Einkommen- und Körperschaftsteuer vergleichbaren Ertragsteuer entwickelt. Hieraus folgt geradezu selbstverständlich: Im Ertragsteuerrecht verfassungsrechtlich anerkannte Prinzipien - Nettoprinzip, Leistungsfähigkeitsprinzip und Verbot der Übermaßbesteuerung - gelten auch für die Gewerbesteuer.
Gemeinden in der Pflicht.
Deshalb wären die Gemeinden an sich jedenfalls verpflichtet, die Gewerbesteuer in diesen Fällen ganz oder teilweise zu erlassen. Entsprechende Anträge werden in der Praxis zumeist aber abgelehnt. Der Bundesfinanzhof und ggf. das Bundesverfassungsgericht werden in dieser Sache das letzte Wort haben..
Dr. Heide Schaumburg ist Vizepräsidentin des Finanzgerichts a.D.; Prof. Dr.
Harald Schaumburg ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. "
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