Steuerhinterziehung und Steuervergeudung.
Es ist richtig, das Steuerhinterziehung verurteilt wird. Dies stellt eine Straftat
dar, somit ist auch U. Hönes zu recht verurteilt worden, obwohl er der Sauber-
mann sein wollte.
Wenn aber Steuerhinterzieher verurteilt werden, dann müssen auch die verurteilt
werden, die Steuern vergeuden, wie dies am Flughafen Berlin, Hamburger
Philharmonie usw. herangezogen werden. Auch fängt die Steuervergeudung
schon in den kleinen Kommunen an, s. Martkstrassen Sanierung in Barsinghausen.
Sie sollten entweder haften oder wegen Veruntreuung verurteilt werden. Wenn
die Politiker hier nicht herangezogen werden, aus Unfähigkeit oder Dummheit,
dann versteht man die Welt nicht mehr. Natürlich ist Dummheit und Unfähigkeit
keine Straftat. Aber dann muss man diese wegen Dummheit und Unfähigkeit
an den Pranger stellen.
Wenn hier nichts passiert, dann sollte man auch einmal nachdenken, ob es dann gerecht ist Steuerhinterziehung zu verfolgen. In meinem Verständnis passt
beides nicht.
Bürgerreporter:in:Hans-Joachim Tilgner aus Barsinghausen |
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