Nachschlag für Millionen, bei vorzeitiger Kündigung einiger Versicherungen

Hallo, liebe User von myheimat.
Ich habe ja schon einmal eine Rückzahlung von einem Autokredit bekommen, da per Gesetz die Abschlussgebühr nicht rechtens war.

siehe dazu:
http://www.myheimat.de/banteln/ratgeber/resultat-m...

Heute geht es um die Lebens- oder Sterbeversicherungen, die von Versicherten vorzeitig gekündigt werden, weil man, entweder arbeitslos wird, dann die monatlichen Summen dafür nicht mehr übrig hat oder den Sinn nicht mehr versteht, wie bei mir, mit Datum vom 1.12.2012 eine Sterbeversicherung abgeschlossen hat, mit 63 Jahren, die dann bis 1.1.2051 läuft., da wäre ich dann 102, da würde ich sie ausbezahlt bekommen, in meinem Fall 9800 Euro. (Versicherungssumme 10.000 Euro)

In den Zeitschriften steht immer wieder, die unsinnigste Versicherung ist die der Sterbeversicherung, warum, keine Ahnung, denn, wer hat schon, wenn jemand verstirbt 4000 - 6000 Euro, um die Liebste oder den Liebsten würdevoll zu bestatten?

Ich habe dann 20 Jahre bezahlt und durch Überschussbeteiligung kommt man dann auf die Summe 9.800 Euro oder mein Mann bekommt die 10.000 €, wenn ich vor ihm sterbe, Wartezeit 3 Jahre, dann bekommt er nur das, bis dahin einbezahlte Geld zurück oder, wenn wir beide durch einen Unfall sterben, dann die oder der Erbe der unseren Nachlass verwaltet.

Die oben beschriebene Lebensversicherung/Sterbegeld haben mein Mann und ich gekündigt, weil wir sie zu hoch veranschlagt hatten und weil unsere Versicherung überhaupt nicht auf unsere Schreiben sehr lange nicht reagiert hatte, die Summe von 10.000 € auf 7.500 oder 5000 Euro zu senken.

Durch die neue Autoversicherung, wir haben uns im Dezember ein neues Fahrzeug gekauft, fragten wir den Bezirksleiter, ob seine Versicherung auch Sterbegeldversicherung hätte, hat sie.

Mein Mann und ich haben nun ab 1.4.2013 eine Sterbegeldversicherung über 5000 €, die Wartezeit ist 18 Monate, nicht 36, wie bei der vorherigen Versicherung.

Nun kommt es:
Laut der ,,alten" Versicherung bekommen mein Mann und ich über 600 Euro zurück, den Rückkaufswert und die Stornogebühren, die bei Abschluss der Sterbegeldversicherung, laut dem Urteil des BGH vom 25.7.2012 zuviel berechnet wurden.

Sie behalten sich aber vor, wenn die Klauseln zu den Punkten unserer Verträge nichtig sind, Geld von uns zu zurück zufordern.

(Vielleicht habe ich hier auch nicht so klar geschrieben, aber anders kann ich es eben nicht, da ich kein Jurist oder Beamter bin.)

So ein Versicherungskauderwelsch können die meisten Menschen nicht verstehen, wir auch nicht, wir müssen uns auf das verlassen, was andere, z.B. Bundesrichter, Verbraucherzentralen, Rechtsanwälte für uns erstreiten.

Siehe auch:
http://www.vzhh.de/versicherungen/245281/nachschla...

In dem Bericht der Verbraucherzentrale Hamburg sind 2 Musterbriefe enthalten, die man, online, verändern kann, also Anschrift dazu fügen, Daten einsetzen, Versicherungsadresse dazu fügen, die Versicherungsnummern eintragen u.s.w. und den Musterbrief an die Versicherungen und eine Kopie an die Verbraucherzentrale Hamburg einzusenden, per Post, mit eigener Unterschrift oder online.

Das haben mein Mann und ich jetzt auch gemacht, wir hatten nämlich noch eine Sterbeversicherung gekündigt, von 2008 - 2011, das Geld von 670 €, da aber für 3 Jahre bekommen. Wenn man bedenkt, das wir für 12 Monate auch 600 Euro erstattet bekommen, müssten wir, nach ,,Adam Riese" noch eine kräftige Rückzahlung bekommen.

Die Versicherung hat zurück geschrieben, dass das mit der Sterbeversicherung nicht in Einklang gebracht werden kann und sie nicht zahlt.

Bürgerreporter:in:

Monika Wettig-Büschlepp aus Gronau (Leine)

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