Absurdistan im Ländle!

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Die Bundestagswahlen rücken näher und weder, was parteipolitisch noch personell optional zur Verfügung steht kann die so dringend benötigen Lösungen gewährleisten.
Die immer bedrohlicher werdenden, durch die Inkompetenzen der Verantwortlichen, sowie Diktat von Konzernen und Großkapital gegenüber Behörden, Justiz, Medien und Politik, also ausnahmslos selbstgemachten Probleme jedoch erfordern diese, wenn das Land nicht restlos in Aussichts- und Bedeutungslosigkeit versinken soll.
Nur eine innovative, wirtschaftlich aufbauende, und rechtsstaatlich konforme Politik kann dies sicherstellen und das Land wie seine Menschen vor weiterem Verfall schützen, in eine lebenswerte Zukunft führen!

Das gegenwärtige Erschrecken über die dramatischen Folgen des internationalen Politversagen in Afghanistan sensibilisieren, dürfen jedoch den Blick vor nationalen Missständen nicht verschließen.
Ein absoluter Behörden-, Justiz- und Polit-Sumpf im Ländle ist beredtes Beispiel, wie verkommen es im Lande der Dichter und Denker seit Langem schon zugeht: lässt selbst Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Bündnis 90/Die Grünen, schlecht, geradezu als Lügner und handlungsunfähigen Versager aussehen.

Seit 4 Jahrzehnten kämpft Landwirt Herbert Löffler gegen Umwelt-Delikte rund um den Castellberg, also mitten im Naturschutz- und FFH-Gebiet, also Fauna, Flora und Habitat, des heimatlichen Ballrechten-Dottingen an, was in einen seit nunmehr 2007 schon andauernden Behörden-, Justiz- und Polit-Skandal mündete, der wohl seines Gleichen sucht.

Landesvater Kretschmann zeigte sich vor laufenden TV-Kameras des ZDF Formates 37° im Sommer 2012 anlässlich der Bürgersprechstunde in Heitersheim peinlich berührt und äußerte: wenn das Alles stimmt, ist das ein Riesenskandal!
Sein zutreffender Kommentar war gleichzeitiger Erledigungs-Auftrag an die anwesende Landrätin Breisgau-Hochschwarzwald, Dorothea Störr-Ritter.
Damit allerdings ließ es der vermeintliche Vorzeige-Grüne dann auch bewenden und die nachgeordneten Stellen, wie Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wiegelten ab, dass es sich lediglich um Bagatellen handle.
Mit einem aktuell die Runde machenden Video zu seinen Aussagen kontra e-Mobilität im Widerspruch zum tatsächlichen Verhalten zeigt sich, dass die Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit hier Parallelen haben und durchaus die Frage berechtigen, ab wann ein Ministerpräsident nicht mehr haltbar ist, zum strategischen Entgegenwirken auch die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft herhalten muss?

Sie kennen mich. war der zentrale Claim auf den Wahlplakaten, mit denen Winfried Kretschmann (72) zu seiner Wiederwahl als Ministerpräsident am 14. März 2021 animierte.
Doch gerade dann, wenn man den CSU-Positionen vertretenden Protagonisten von Bündnis 90 / Die Grünen kennt, stellt sich die Frage, ob seine Wiederwahl opportun war?
Je besser man ihn kennt: sogar umso mehr – und diese weitere Schattenseite muss daher bekannt werden!
Er weiß, was wir können. lautet der zweit häufigste Claim – war, ist und bleibt somit die Herausforderung an die Wählerschaft, ihr Können auch wirklich einzusetzen, also ihre Wahlentscheidungen von den tatsächlichen Handlungen und Leistungen, nicht jedoch den (leeren) Wahlversprechen abhängig zu machen!

Heute darauf angesprochen kennen alle Stellen nur eine allereinzige Reaktion: ausnahmsloses Schweigen.

Das ZDF titelte seinen vielschichtige Wahrnehmung und massive Kritik auslösenden Beitrag unverständlicherweise mit Herbert gegen, anstelle für den Rest der Welt und der Focus gar sprach vom streitsüchtigen Landwirt, kehrte seine Zivilcourage, die nur allzu gerne und vollmundig seitens der hier schändlichst versagenden Politik eingefordert, jedoch so gut wie nie unterstützt wird die Tatsachen verdrehend unter den Teppich.
Eine Reihe von skandalösen Abläufen im Zusammenspiel von Lokal-Politik und Justiz konnten ungehemmt ihren weiteren Lauf nehmen: Altautos und Baumaschinen, Bauschutt und Hausmüll mitten im Naturschutzgebiet bleiben weiterhin ungeahndete Normalität.
Ganz besonders befremdlich dabei: die Bevölkerung sieht wie so oft bequem weg. Der ungetrübte Kontakt zur Gemeindeverwaltung – man braucht ja irgendwann wieder eine Baugenehmigung, etc. – ist wichtiger!

Diese Melange war für Bernd Gassenschmidt, Alt-Bürgermeister von Ballrechten-Dottingen, geradezu Freibrief einen Vernichtungsfeldzug gegen Landwirt Löfffler zu starten und die Besucherzahlen des Weinortes Ballrechten-Dottingen mit allen Mitteln hochzuschrauben suchte, dabei in massivster Weise sowohl gegen Europa-, wie Nationales Recht und das Strafgesetzbuch verstieß.
Dies gespickt von Lügen – bis hin zu kartographischen Fälschungen – dass sich nicht nur die Balken bogen und Alle bis hin zur Verwaltungsgerichtsbarkeit machten ungerührt mit.

Der Hof des seinerseits beklagten und von ihm manisch attackierten Herbert Löffler liegt mit dem Castellberg in einem FFH-Gebiet, welches nach der Intention der Europäischen Union den Zweck hat, bedrohte Pflanzen und vom Aussterben bedrohte Tiere, sowie deren Lebensräume und Brutstätten zu schützen.
Da die Bundesrepublik Deutschland zahlreiche Richtlinien erst nach einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof und teilweise noch immer nicht alle Richtlinien in nationales Recht umgesetzt hat, war und ist der Kläger wohl der Auffassung, es auch bei der Ausübung seiner Amtsgeschäfte nicht ganz so genau nehmen müsse.

So verstieß er gegen Europäisches Recht, indem er im Naturschutz- und FFH-Gebiet eine, Wanderern zum Schutz errichtete Hütte als Party-Meile ganzjährig vermietete und duldete, dass ein Anwohner eine illegale Mülldeponie mit Grundwasser gefährdenden Substanzen anlegte, sowie im Mai – also während der Brutzeit – zwei Schneisen durch den Gemeindewald schlagen ließ, damit vom Castellberg aus ein schöner Blick auf die Gemeindeteile Ballrechten und Dottingen entsteht.

In gleicher Verantwortungslosigkeit erfolgten Verstöße gegen Nationales Recht.
Während seiner Amtszeit initiierte er einen regelrechten Privatkrieg gegen Landwirt Löffler und schreckte zu dessen Obsiegen auch nicht vor massivsten, Behörden, Justiz und Politik nachgewiesenen Straftaten zurück.

Diese Unglaublichkeiten wurden ihm möglich, da weder die Staatsanwaltschaft sein rechtswidriges Treiben sanktionierte, ihrer Verpflichtung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht nachkam, wie auch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald und das Regierungspräsidium ihren Aufsichtspflichten verletzten, als das Verwaltungsgericht Freiburg dem verwerflichen rechtswidrige Handeln nicht entgegenwirkte: es nicht stoppte!

Selbst dann noch nicht, als nachgewiesen wurde, dass er hinter dem Versuch stand, Löffler in psychiatrische Behandlung zu bringen, obwohl er ihn im eklatanten Widerspruch dazu öffentlich zum Umgang mit Kindern am Castellberg vorgeschlagen hatte, wachte Niemand auf und wollte die Konsequenzen ziehen.
Schwarzbauten, Mülldeponie, Lärmbelästigungen und weitere Verstöße im Naturschutzgebiet bleiben negiert und ungeahndet!

Absoluter juristischer Hohn bsw. dass Herbert Löffler der Aushang eines nach wie vor öffentlichen Zeitungsartikels strafbewehrt untersagt ist: also Menschenrechte, wie Meinungsfreiheit seitens des Gerichtes mit Füssen getreten werden und selbst einer Bananen-Republik unwürdig sind!
Abläufe, welche ausgewiesene Diktatoren, wie Kim Jong-un oder Recep Tayyip Erdoğan vor Neid erblassen ließen, doch klar: Schurken-Staaten sind immer nur jene, auf welche wir mit Fingern zeigen und dabei wie immer die gleiche Unsäglichkeit: wir treten überall mit dem moralischen Zeigefinger des Besserwissers auf, ohne jedoch als unerlässliche Grundvoraussetzung dafür die Hausaufgaben gemacht zu haben!

Der amtierende Bürgermeister Patrick Becker ergeht sich – wie so viele andere Stellen auch – im schweigenden Wegsehen und Glauben, es über Aussitzen hin bekommen zu können.

Eine Haltung, die Altbürgermeister Bernd Gassenschmidt geradezu begünstigt dem ganzen Irrsinn noch eine Steigerung zu geben, indem er auch Löffler’s Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch, Kenzingen, ins Visier nahm und so seine diversen Verfehlungen zu kaschieren sucht.

Diese stellen – wenn auch bislang (noch) nicht als solche geahndet – nach Darstellung von Grötsch als Beklagten, wie seines Mandanten mehrfachen Straftatbestand dar.
Dahingehender Anfangsverdacht bestätigt sich auch in medialen Recherchen, deren Ergebnis seitens Gassenschmidt auf wiederholte Anfrage hin weder widersprochen noch anderweitig entkräftet, also stillschweigend bestätigt wurde.
Angesichts der politischen, bis eben zu Ministerpräsident Winfried Kretschmann reichenden Hintergrund-Dimension wird weit mehr, als nur die Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt, ist der Sumpf aus Amtspflichtverletzungen, Lügen, Rechtsbeugung und feigem Wegsehen zu hinterfragen!

Die deutsche Justiz wird dabei immens beschädigt, indem sich trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage mit Kanzlei Heidelberger & Metzger, Pfaffenweiler, Rechtsanwälte fanden, die sich nicht zu schade sind, die bisherigen, von Behörden und Politik gestützten Versäumnisse seitens Staatsanwaltschaft und Gerichten auszunutzen und dem irrsinnige Gassenschmidt-Treiben noch die Krone aufzusetzen, indem ein Standeskollege für dessen engagierte Berufsausübung mit perfider Unterlassung- und Schmerzensgeldforderung überzogen wird.
Gassenschmidt erlitt zwar eine erste Teilniederlage, da seine eingeforderten Schmerzensgeld-Ansprüche seitens des Landgerichtes Freiburg nicht gesehen werden, wie Richter am Landgericht Dr. Thomas Lönecke, als Einzelrichter sichtlich bemüht war, das fragwürdige Verfahren keinesfalls ausufern zu lassen, sondern über Vergleich zu beenden.
Dabei allerdings verstrickte er sich in einige Widersprüchlichkeiten, welche die Befürchtungen, dass es ein politisch gewolltes Ergebnis gibt, eher nährten, denn entkräfteten.

Kläger Gassenschmidt war aus – so der Vortrag seines Rechtsanwaltes Jonas Metzger – gesundheitlichen Gründen nicht erschienen. Die Frage nach ärztlichem Attest wurde gar nicht erst gestellt: ein Aspekt, der auch beim Beklagen gegolten hätte?
Zudem wurde nicht hinterfragt, ob zutreffend, oder vielmehr eine Nuance der Legendenbildung, dass das Vorgehen von Rechtanwalt Wolfgang Grötsch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Kläger geführt haben soll, obwohl diese bereits länger bestehen, als dessen über diesen Rechtszug angegriffenen Handlungen.
Geradezu grotesk, dass der Kläger für sich belastend empfindet, was sein über Jahrzehnte gehendes Treiben bei Landwirt Hebert Löffler auslöste und dort – zumindest bislang (noch) – Niemanden wirklich interessierte.

Hierzu konkret ließ Richter Dr. Lönecke das Anwenden gleichen Maßstabes vermissen, als es um den, von Alt-Bürgermeister Gassenschmidt gegenüber auch der Justiz bestrittenen, jedoch den Medien eingeräumten Versuch der Zwangseinweisung von Herbert Löffler ging.
Sein Versuch, diesen Schritt als lediglich Bemühen um eine klärende Untersuchung abschwächen zu wollen, welche ja sofort ein für Herbert Löffler positives und somit entlastendes Ergebnis brachte, also insgesamt keine nennenswerte Belastung für diesen darstellte, geht an den Tatsachen vorbei.
Deren Unterdrücken, ist dem im Gesamtkomplex keineswegs ein erstmaliges und daher weit mehr, als nur Gschmäckle auslösendes tendenziöses Negativverhalten der Justiz: zudem deutlich an der Wahrheitsfindung vorbei gehend, respektive diese völlig negierend.
Auch die richterliche Feststellung, dass ein Medienbericht nicht als Beweis dienen könne, hat nur sehr bedingte Berechtigung. Zweifelsohne, wenn es um Kommentierung der Ereignisse geht, welche die Sicht des jeweiligen Verfassers darstellen, jedoch keinesfalls bei Orginal-Einlassungen von Verfahrensbeteiligten, also wie hier dem Kläger und dessen Eingeständnissen.

Allerdings legte sich Richter am Landgericht Dr. Thomas Lönecke unzweifelhaft fest, dass das Einbringen von bsw. manipulierten Urkunden eine Straftat sei. Selbiges nun trifft auf die von seinerzeit Bürgermeister Gassenschmidt – die 24jährige Amtszeit endete 2011 – getätigten kartographischen Fälschungen zu.
Daran ändert Nichts, dass das Verwaltungsgericht diesen nicht auf den Grund ging, sondern vielmehr – ein Skandal im Skandal – seine Entscheidung auf Vermutung stützte.
Mit eben diesem eindeutigen Material befindet sich Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch gerade nicht in der von Richter Dr. Lönecke in den Raum gestellten Beweisnot, sondern die Justiz vielmehr in der Verpflichtung deren endlich erfolgender Bewertung, welche nur einen Schluss zulassen: Bernd Gassenschmidt ist sehr wohl ein mehrfacher Straftäter, wenngleich noch kein dafür verurteilter!

Zur Farce wird es, wenn Rechtsanwalt Grötsch die Kritik an – seitens der Justiz nicht einmal bestrittenen – Mängeln im Rechtsystem unbenommen bleiben soll, jedoch er dabei Ross und Reiter nicht nennen dürfen soll.
Diese Einstellung korrespondiert mit der richterlichen Empfehlung auf die Verfahrensdauer abzustellen und angesichts selbiger über einen Vergleich zu – allerdings trügerischer – Ruhe zu finden, wenn gleichzeitig allen zu Grunde liegenden und nach wie vor anhaltenden Missständen kein Augenmerk gewidmet wird, ihre Beendigung weiterhin keine Bedeutung erlangen soll.
Angesichts dessen kann Rechtsanwalt Metzger in nassforscher Art davon schwadronieren, dass sein Mandant durch den Kakao gezogen werde, was bei Licht betrachtet übelste Täter-Opfer-Umkehr auf nach dazu billig plumpe Art darstellt: ein angesichts der Gesamtschau um Natur- und Umweltschutz, wie Aufgaben eines Bürgermeisters ein, eines Rechtsanwalts mit westeuropäische Zulassung unwürdiges Manöver!

Mit zweifelsohne Auswirkungen weit über dieses Verfahren hinaus wird ein grundsätzlicher Mangel der Justiz sicht- und sein ebenso umgehendes als konsequentes Abstellen sichtbar: Richter am Landgericht Dr. Thomas Lönecke weiß untrüglich, dass die Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit falsch sind, dort fehlt jede Bereitschaft zu Eingeständnis und Korrektur, doch das Landgericht Freiburg muss ein Urteil fällen!
Was allerdings hat Priorität: Urteil oder Rechtsprechung und was ist sie wirklich Wert: die sog. und viel beschworene richterliche Unabhängigkeit, wenn sie wirklich gebraucht wird?
Bringen wir dazu die Kernfrage in Erinnerung: mit welchem Selbstverständnis erledigt – so überhaupt! – die Staatsanwaltschaft Freiburg ihre Arbeit?
Das Avis einer anwaltschaftlichen Prüfungs-Anfrage an einen Behördenleiter verfolgte sie gegen Grötsch mit dem Vorwurf des Straftatbestands der Nötigung, obwohl die Mittel-Zweck-Relation eben gerade nicht verwerflich ist.
Im krassen Widerspruch dazu die Untätigkeit gegenüber Straftätern, welche seinem Mandanten über sechs Wochen von jeweils 0:00 bis 6:00 Uhr den nächtlichen Schlaf rauben, wobei angeblich keine Körperverletzung zu erkennen sei. Bei Gefangenen wird in solchen Fall von Folter gesprochen und Länder, welche dies praktizieren zu Schurken-Staaten erklärt.
Drohen Ernteausfälle gibt es wohl Niemanden, der Lärmschutz gegen Ausnahmegenehmigungen ins Feld führt.
Bezeichnend jedoch das Freibriefverhalten der Gemeinde Ballrechten-Dottingen, welche den rund um die Uhr Betreib über die ganze Erntezeit ermöglicht und so – eine andere Erklärung für den augenscheinlichen Sachverhalt jedenfalls ist nicht plausibel – der Winzergenossenschaft die Zahlung von Nachtzuschlägen erspart.

Der Schwanz wedelt auf diese Art wahrlichst mit dem Hund und bringt Ludwig Thoma in Erinnerung der – selbst Anwalt – seinerzeit schon anzumerken pflegte er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

Somit liegt es einmal mehr an uns Allen, diesem Konglomerat aus Inkompetenz, Korruption, Rechtsbeugung und Vorteilsnahmen, die Stirn und Einhalt zu gebieten, denn auf Selbstreinigung zu setzen ist längst schon ein jeglicher Hoffnung entbehrendes Unterfangen!

Erich Neumann, freier investigativer Journalist
über Kavalaris International Press Organisation https://kavalaris.press
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Bürgerreporter:in:

Erich Neumann aus Kempten

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