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VBZ informiert: Probleme mit dem Widerrufsrecht

Probleme mit dem Widerrufsrecht?
Verbraucherzentrale sammelt Erfahrungen
Göttingen, 11.08.2016 Täglich werden Millionen Verträge geschlossen: im Internet,
am Telefon, in Fußgängerzonen oder an der Haustür. Für diese Geschäfte
gewährt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Verbrauchern ein Widerrufsrecht.
Aber: keine gesetzliche Regelung ohne Ausnahmen. Immer wieder gibt es Ärger,
weil Verbraucher ihre Rechte nicht kennen und Anbieter die Situation
manchmal ausnutzen. Um zu erfahren, welche Erfahrungen, Kenntnisse und
Probleme Verbraucher im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht haben, hat
die Verbraucherzentrale Niedersachsen eine Umfrage gestartet. Verbraucher
können sich noch bis Mitte September daran beteiligen: www.verbraucherzentrale-
niedersachsen.de/umfrage-widerrufsrecht
Mit welch dreistem Verhalten sich Anbieter um das Widerrufsrecht drücken, zeigt folgender
aktueller Fall:
Vier Tage vor seinem Tod im Juni dieses Jahres hatte ein Senior an der Haustür für
3.300 Euro ein Elektromobil der Firma Seniomobil aus Ludwigshafen gekauft. Noch
am selben Tag des Vertragsabschlusses wurde das Mobil angeliefert. Unbenutzt
stand es seitdem herum. Zwei Tage nach dem Tod wollte die Ehefrau den Vertrag telefonisch
widerrufen. Sie sei nicht Vertragspartnerin und könne den Widerruf nicht
ausüben, so die lapidare Antwort des Anbieters. Die Witwe widersprach, denn als
Rechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Mannes sei sie sehr wohl dazu berechtigt. Die
Firma sagte ihr zu, den Fall zu prüfen und zurückzurufen. Dieser Rückruf erfolgte nie.
Ehefrau und Tochter widerriefen den Vertrag daraufhin schriftlich per Einschreiben
und baten gleichzeitig um Klärung des Rücktransports. Auch hierauf bekamen sie
keine Antwort. Das Unternehmen reagierte erst auf ein Schreiben der Verbraucherzentrale.
Die brüskierende Antwort des Firmeninhabers: „…ich kann als Nichtjurist
nicht rechtlich beurteilen bzw. entscheiden, ob die Voraussetzungen eines Widerrufes
durch Frau K. vorliegen“. In einem weiteren Schreiben setzte die Verbraucherzentrale
dem Anbieter eine endgültige Frist für einen Abholtermin des Mobils. Bis
heute hat die Witwe weder eine Rückzahlung des Geldes noch eine Information wie
das Elektromobil zurückgesandt werden soll, erhalten. Die Verbraucherzentrale wird
deshalb weitere rechtliche Schritte prüfen.
Karin Goldbeck, Juristin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, bewertet das Geschäftsgebaren
der Firma als dreist. Der Fall zeigt, welche Tücken beim Widerrufsrecht
lauern können. Die Witwe und ihre Tochter haben das Erbe des Verstorbenen
angetreten und waren berechtigt, den Vertrag zu widerrufen. „Weil Verbraucher am
Telefon häufig abgewimmelt werden und ein fernmündlicher Widerruf nicht nachweisbar
ist, raten wir vom telefonischen Widerruf ab. Erfolgt der schriftliche Widerruf
dadurch erst später, kann die 14-tägige Widerrufsfrist verstrichen sein. Die Beweislast
für einen fristgerechten Widerruf liegt zudem

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