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VBZ Göttingen: Schriftliche Kündigungen mit Unterschrift fallen weg

VBZ Göttingen: Schriftliche Kündigungen mit Unterschrift fallen weg

Göttingen (ein) Verbraucherzentrale Göttingen: Verbraucher können ab 1. Oktober 2016 online geschlossene Verträge - auch Mobilfunkverträge - einfach online wieder kündigen. Eine komplizierte schriftliche Kündigung ist nicht mehr notwendig.
Während Verträge einfach und schnell online gebucht werden können, stellt eine Kündigung des Vertrags häufig ein größeres Problem dar. Beim Abschluss reichen wenige Klicks aus und eine Unterschrift ist selten notwendig. Kündigungen waren dagegen mit hohem Aufwand verbunden: Telekommunikationsanbieter fordern eine schriftliche Kündigung, verweigern mitunter die Annahme per Fax und verlangen eine eigenhändige Unterschrift.
Bisweilen behaupteten sie auch, die Kündigung sei nur vorgemerkt. Verbraucher
können ihre Kündigung ab 1. Oktober beispielsweise per Brief, per Fax (Tele- und
Computer-Fax), Email, SMS oder eingescannter PDF versenden.
Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr notwendig!
Kündigungen ohne Unterschrift müssen künftig akzeptiert werden und sind regulär gültig, jedenfalls solange der Vertragsinhaber und sein Wunsch zur Kündigung deutlich erkennbar sind. Eine Ausnahme bilden Kündigungen des Arbeitsverhältnisses oder des Mietvertrages. Hier ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben und muss auch eingehalten werden.
Die Schriftform ist die schriftliche Erstellung eines Dokumentes, damit diese bestimmten Anforderungen genügt und ist §126 BGB geregelt. Die Schriftform wird nur gewährleistet, indem ein Brief mit einer persönlichen handschriftlichen Unterschrift oder einem notariellbeglaubigten Handzeichen versehen wird. Diese Kündigung muss verschickt oder persönlich übergeben werden. Ein Fax oder eine E-Mail genügt in diesem Fall nicht.

persönlich übergeben werden. Ein Fax oder eine E-Mail genügt in diesem Fall nicht.

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