Siedlergemeinschaft Gittelde besteht 40 Jahre – dieses Jubiläum soll am 22. Oktober gefeiert werden

Gittelde (kip) Nach der Corona-Zwangspause trafen sich die Mitglieder der Siedlergemeinschaft Gittelde in der Gaststätte Bode zu ihrer Jahreshauptversammlung (JHV). Vorsitzender Helge Güttler begrüßte besonders Steffen Brakebusch als Mitglied des Landesvorstandes und als Vorsitzender der Kreisgruppe Harz im Verband Wohneigentum Niedersachsen. Steffen Brakebusch überbrachte die Grüße das Landesverbandes und der Kreisgruppe Harz. Eingehend informierte er über den Landesverbandstag 2022, der in Lüneburg stattfand. Weiter will der Verband die Digalisierung voantreiben. Er wurde zum Digital-Boschafter des Landesverbandes berufen. Siedlergemeinschaften, die sich stärker vernetzen und digitalisieren wollen, will er gern beraten.
Weiteres Schwerpunktthema des Landesverbandstags war die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Der anwesende niedersächsische Finanzminister nahm zu dieser Frage Stellung. Jedoch hat er die Frage wann die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden, nicht beantwortet.
Weiter befaßt sich der Landesverband schwerpunktmäßig mit dem Thema „Altersgerechtes Wohnen“, so Steffen Brakebusch. Ziel dieser Beratung ist, dass sich Senioren möglichst lange Zeit in ihrem Wohnhaus leben können.
Die Kreisgruppe Harz betreut nach dem Tod des Vorsitzenden die Siedlergemeinschaft Buntenbock. Einen Ansprechpartner in dieser Gemeinschaft habe er gefunden, sodass die gute Arbeit vor Ort auch in Buntenbock fortgesetzt werden kann.
Als weitere Kooperationspartner konnte der Kreisgruppen-Vorsitzenden die Firma Haeseler -Heizung-Sanitär-Solar- in Clausthal-Zellerfeld gewonnen. Neuer Kooperationspartner ist Maler Seifarth, Osterode. In diesem Zusammenhang erinnerte Brakebusch an die schon seit vielen Jahren bestehende Kooperation mit der Firma OBI, Osterode.
Der Kreisgruppe Harz gehören rund 1.140 Mitglieder an.
Steffen Brakebusch griff die Anregung aus der Mitte der Versammlung auf. Er wird eine Zusammenstellung der Kooperationspartner der Siedlergemeinschaft zur Verfügung Stellung.
Die vom Vorsitzenden Helge Güttler verlesene Niederschrift über die JHV am 24. Juli 2021 genehmigten die Mitglieder mit Änderungen einstimmig.
In seinem Bericht ging Vorsitzender Helge Güttler auf die gegenwärtige Zeit ein. Aus corona-bedingten Gründen konnten die sonst üblichen Veranstaltungen nicht durchgeführt werden. Im begrenzten Umfang fand der Vorstand Lösungen, um die erfolgreiche Arbeit der Siedlergemeinschaft Gittelde fortzusetzen.
Die laufende Vereinsarbeit fand weiterhin statt.
Kassenwartin Angeilka Karl erläuterte derr Versammlung die Einnahmen und Ausgaben sowie den Kassenbestand zu Beginn und zum Ende des Jahres 2021. Ihre Arbeit wurde mit Beifall belohnt.
Kassenprüfer Uwe Weiß berichtete über die mit Ralf-Peter Karl durchgeführte Kassenprüfung. Er bescheinigte der Kassenwartin eine einwandfreie Kassenführung. Auf seinen Antrag wurde die Kassenwartin und der Vorstand einstimmig entlastet.
Vorsitzender Helge Güttler informierte die Versammung, dass sich Vorstand und Festausschuss mit dem Jubiläumsfest „40 Jahre Siedlergemeinschaft Gittelde“ befasst. Dieses Jubiläum soll am 22. Oktober 2022 gefeiert werden. Einladungen an alle Mitglieder und an weitere Gäste werden rechtzeitig versandt.
Vorsitzender Helge Güttler hielt einen kurzen Rückblick auf die seinerzeitige Gründung. Er dankte allen Vorstandsmitgliedern für die gute Unterstützung der Vereinsarbeit, denn sonst könnte dieses Vereinsjubiläum nicht gefeiert werden.
Winfried Kippenberg gab einige Hinweise zur Grundsteuerreform. Er betonte, dass in der Zeit vom 1. Juli – 31. Oktober 2022 die Steuererklärungen zur Grundstücksbewertung online abgegeben werden müssen. Inzwischen müssen alle Grundstückseigentümer eine entsprechende Benachrichtigung des örtlichen Finanzamts erhalten haben. Ab 1. Juli kann jeder auf der Internetplattform www.elster.de sich Informationen zur Grundsteuerreform einholen. Kippenberg betonte, dass jeder Grundstückseigentümer mit dem Sammeln von Daten beginnen sollte, denn nicht alle Daten liegen den Grundstückseigentümern vor. Er kann sich vorstellen, dass das Baujahr des Wohnhauses oder einer Garage nicht vorliegen und durch Recherche ermittelt werden muss.. Wenn beispielsweise die Wohnflächengröße nicht bekannt ist, sollte der Grundstückseigentümer mit dem Zollstock die Wohnflächen ermitteln. Diese Grundsteuererklärung ist auf den Stichtag 1. Januar 2022 abzugeben. Wenn das Grundstück zwischenzeitlich verkauft ist, muss der die Erklärung abgeben, der am 1. Januar 2022 Eigentümer war. Die im Laufe des Jahres 2022 getätigten Sanierungsarbeiten beispielsweise oder Erweiterungsbauten sind in der Steuererklärung auf den 1. Januar 2022 nicht zu berücksichtigen.
Wegen dieses komplexen Themas erklärte sich Steffen Brakebusch bereit, mit dem Landesverbands-Geschäftsführer zu sprechen, dass er zu diesem Thema „Grundsteuerreform“ vor Ort referiert, wenn dies gewünscht wird. In Kürze findet bei der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ eine entsprechende Informationveranstaltung statt.
Mit einem gemeinsamen Essen klang die Versammlung aus. Im Gespräch blieben die Mitglieder noch einige Zeit zusammen, um sich auszutauschen.

Bürgerreporter:in:

Winfried Kippenberg aus Bad Grund (Harz)

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