Reiseplanung: Vorsicht vor maps-routenplaner.pro
Reiseplanung: Vorsicht vor maps-routenplaner.pro
500 Euro für Nutzung, erfundene Gerichtsurteile als Druckmittel
-Online-Routenplaner verlangt 500 Euro für 24-monatige Mitgliedschaft
-Nutzer werden mit erfundenen Gerichtsurteilen unter Druck gesetzt
-Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Betroffenen, auf keinen Fall zu zahlen
Göttingen (VBZ) 29.06.2017 – Neuer Anbieter, alte Masche: Pünktlich zur Reisezeit
lockt die Digital Development GmbH Verbraucher mit einem Online-Routenplaner
in die Kostenfalle. Wer sich auf maps-routenplaner.pro eine Route berechnen
oder an einem Gewinnspiel teilnehmen möchte, muss zunächst seine EMail-
Adresse eingeben – und schließt so angeblich eine 24-monatige Mitgliedschaft
für 500 Euro ab. Jetzt sollen erfundene Gerichtsurteile die Gültigkeit des
Vertrags belegen und Nutzer unter Druck setzen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen
rät Betroffenen, auf keinen Fall zu zahlen: Die Urteile gibt es nicht,
Zahlungsaufforderungen sollten Verbraucher ignorieren.
Sommerzeit ist Reisezeit. Wer mit dem Auto unterwegs ist, nutzt vorab gerne kostenlose
Routenplaner. Doch Vorsicht: Unseriöse Anbieter versuchen immer wieder, Nutzern
per Gewinnspiel oder Gutschein kostenpflichtige Verträge unterzuschieben. Besonders
dreist geht die Digital Development GmbH aus Berlin vor: Wer auf der neuen
Seite maps-routenplaner.pro seine E-Mail-Adresse eingegeben hat, erhält nicht nur
eine Zahlungsaufforderung, sondern wird mit angeblich rechtskräftigen Urteilen unter
Druck gesetzt. So heißt es in einem Blogbeitrag, sowohl das Amtsgericht Mainz (AZ:
44 C 276/17) als auch das Oberlandesgericht Frankfurt (AZ: 7 C 328/17) habe „die
Zahlungspflicht bestätigt“ und die „säumigen Kunden des Portals zur Zahlung des offenen
Betrages sowie zur Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten verurteilt".
Die Rechnung der Digital Development GmbH sei daher unbedingt zu begleichen,
um nicht zur Zahlung verurteilt zu werden.
„Wir haben bei den Gerichten nachgefragt“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin
der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Beide haben uns bestätigt, dass es die genannten
Aktenzeichen nicht gibt und auch keine Verfahren anhängig gewesen sind.“
Verbraucher sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und auf gar keinen Fall
zahlen. „Auch wenn bei dieser Version des uns schon bekannten Routenplaners der
Bestellbutton richtig beschriftet ist, einer Zahlungsaufforderung sollten Verbraucher
gelassen entgegensehen“, sagt Körber. Es ist und bleibt Abzocke und eine Abofalle.
Weitere Informationen unter
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/ma...