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NGG: Minijobber und Azubis gehen häufig leer aus

NGG: Minijobber und Azubis gehen häufig leer aus
Beschäftigte im Kreis Göttingen
sollen Urlaubsgeld-Check machen
Augen auf beim Urlaubsgeld: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät Beschäftigten im Landkreis Göttingen, sich über ihr Recht auf die Extra-Zahlung zu informieren. Zwar gebe es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld, erklärt Geschäftsführer Manfred Tessmann: „Aber die meisten Tarifverträge schreiben die Sonderzahlung vor – etwa in der Ernährungsindustrie, im Bäckerhandwerk, der Brauwirtschaft und nach einjähriger Betriebszugehörigkeit auch im Hotel- und Gaststättengewerbe.“
 
Die NGG Süd-Ost-Niedersachsen kritisiert, dass trotzdem Tausende Beschäftigte in der Region beim Urlaubsgeld leer ausgehen. „Und zwar vor allem diejenigen, die jeden zusätzlichen Euro besonders gut gebrauchen können – Azubis, Minijobber und Teilzeit-Kräfte“, so Tessmann. Sie sollten daher ganz genau hinschauen: Wenn den Vollzeit-Beschäftigten im Betrieb ein Urlaubsgeld gezahlt wird, müssen auch Minijobber und Teilzeit-Arbeitnehmer ein solches bekommen. Dieses wird je nach Arbeitszeit anteilig gezahlt, so die NGG. Auch in vielen Ausbildungsverträgen könne ein Urlaubsgeld klar geregelt sein. Tessmann rät: „Wer Fragen hat, sollte sich an seine Gewerkschaft wenden.“
 
Nach einer Online-Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung erhalten bundesweit 42,6 Prozent der Beschäftigten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Klar im Vorteil sind demnach Beschäftigte, die in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeiten. Von ihnen bekommen 60,4 Prozent die Sonderzahlung. In Betrieben ohne Tarifbindung sind es dagegen nur 36,9 Prozent.
 

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