Kapitalanlagen bei Zweitwohnungssteuer steuerfrei
Keine Erhebung von Zweitwohnungssteuer bei Kapitalanlagen
Wenn ein Immobilienobjekt als Kapitalanlage dient, dann darf nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht dieses Objekt nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. (BVerfG, Urteil vom 15.10.2014, Az. 9c 5.13). (kip)
Bürgerreporter:in:Winfried Kippenberg aus Bad Grund (Harz) |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.