IHK Hannover nimmt zum Erschaftssteuer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts Stellung
IHK Hannover nimmt zum Erschaftssteuer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts Stellung
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer nimmt die IHK Hannover wie folgt Stellung: „Die Erbschaftsteuer darf Familienunternehmen nicht in ihrer Existenz gefährden“, erklärte Dr. Horst Schrage, Hauptgeschäftsführer der IHK Hannover, zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb sei zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht die Verschonung von Betriebsvermögen zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Unternehmen grundsätzlich bestätigt habe, so Schrage weiter.
Er fordert die Politik auf, diesen Spielraum zu nutzen und die von den Verfassungsrichtern verlangte Neuregelung der Kriterien für eine Verschonung entsprechend zu gestalten. Notwendig seien unbürokratische Lösungen für die vielen schwierigen Detailfragen, insbesondere
für die vom Gericht geforderte „Bedürfnisprüfung“ sowie die Neuregelung beim Verwaltungsvermögen.
Schrage wies in diesem Zusammenhang auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung hin, in dem vereinbart wurde, die Unternehmensübertragung von einer Generation auf die nächste nicht durch die Erbschaftssteuer zu gefährden.
Trotz der vom Bundesverfassungsgericht ermöglichten Spielräume führt das heutige Urteil mit seinen vielen Auflagen allerdings zu erheblicher Verunsicherung bei den Familienunternehmen. Der IHK-Hauptgeschäftsführer mahnte deshalb an, die Politik müsse kurzfristig für Planungssicherheit sorgen und klarstellen, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form bis zur Neuregelung uneingeschränkt gilt.
Schrage: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt: Ein verfassungsfestes und praxistaugliches Erbschaftsteuerrecht ist mehr als überfällig.“ Dafür müsse die Politik jetzt sorgen. Außerdem sei zu beachten, dass die Erbschaftsteuer nur einen relativ kleinen Beitrag zum Gesamtsteueraufkommen Deutschlands leistet und dass das Netto-Steueraufkommen nicht durch unverhältnismäßig hohe bürokratische Lasten geschmälert wird.
In Niedersachsen steht in jedem Jahr bei knapp 3.000 Unternehmen mit rd. 40.000 Arbeitnehmern eine Unternehmensnachfolge an.
Hohe Erbschaftsteuerzahlungen würden viele Nachfolgen und damit auch Arbeitsplätze gefährden. Denn das Geld, das die Familien-
unternehmen künftig für die Erbschaftsteuer aufwenden müssten, fehlt ihnen für wichtige Investitionen.