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Landkreis Osterode zwingt Bürger zur Rücknahme seiner Klage

Kreis Osterode (kip) Seit 2002 ist das Verfahren gegen einen mit Rechtsmittel belasteten Abfallgebührenbescheid zunächst im Widerspruchsverfahren des Kreisausschusses des Landkreises Osterode anhängig. Danach beschreitet der Abfallgebührenpflichtige den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Göttingen. Die Klage wird abgeschmettert, die Berufung vom Verwaltungsgericht nicht zugelassen. Wegen der grundsätzlich aufgeworfenen Fragen legt der Gebührenpflichtige durch seinen Rechtsanwalt Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung ein und hat Erfolg.
In den nachfolgenden Jahren werden Schriftsätze zwischen Klägerin und Beklagte (Landkreis Osterode) ausgetauscht. Grundsätzliche Fragen der Abfallgebühren-Erhebung durch den Landkreis Osterode sollen in diesem Verfahren geklärt werden.
Endlich; für den 22. Juni 2009 anberaumt das Niedersächsische Oberwaltungsgericht in Lüneburg einen Termin an. Der Rechtsanwalt und der Kläger machten sich frohen Mutes auf den Weg zur Verhandlung. –Doch ein Vertreter des Landkreises Osterode erscheint nicht. Dafür trifft kurz vor Eröffnung des Verfahrenstermins ein Fax des Landkreises Osterode beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit dem Inhalt ein, „ erkläre ich den Rechtsstreit für erledigt“.
In der Begründung wird ausgeführt, dass u.a. der angefochtene Bescheid (aus 2002) wird aufgehoben.
Damit hatte der Kläger keinen Grund mehr zu klagen und war gehalten, seine Klage zurückzunehmen. Allerdings war es recht und billig, dass dem Landkreis Osterode die Verfahrenskosten seit 2002 und die Kosten des Klägers aufgebürdet wurden.
Sicherlich wären Kosten erspart worden, wenn diese Entscheidung des Landkreises Osterode schon zu einem früheren Zeitpunkt gefallen wäre. Nur die grundsätzlichen Fragen wurden nicht geklärt und müssen einem erneuten Klageverfahren vorbehalten bleiben. Vielleicht hing diese späte Entscheidung des Landkreises Osterode auch mit dem Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bei den Mitte Juni 2009 zugestellten Abfallgebührenbescheiden zusammen. Hätte der Landkreis Osterode seine Entscheidung zu einem früheren Zeitpunkt getroffen, hätten vielleicht mehr Abfallgebührenpflichtige den Klageweg beschritten. So sind es immer gut 200 Abfallgebührenpflichtige, die vor dem Verwaltungsgericht Göttingen Klage erhoben haben.

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