„Hartz IV“ jetzt mit zusätzlicher Unterstützung für schulpflichtige Kinder
Osterode a.H./Bad Grund, 20. Mai 2009 (lko/kip) Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) beziehen, erhalten künftig eine finanzielle Unterstützung beim Kauf von Schulmaterialien. Die neu in Kraft gesetzte Gesetzesänderung (§ 24a SGB II) sieht vor, den betroffenen Schülern einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro pro Schuljahr für Schulbedarf zu gewähren, um ihre Benachteiligung zu vermeiden. Voraussetzung ist, dass es sich um Kinder von Arbeitslosengeld II-Empfängern handelt und eine allgemeinbildende Schule mit einer Klasse bis Jahrgangsstufe 10 besucht wird. Die Bewilligung erfolgt jeweils zum 1. August.
Der Anspruch auf Schulbedarf ist abhängig vom Schuljahr, nicht vom Alter des Kindes. Auch sogenannte „Kann-Kinder“, welche die Schule bereits mit fünf Jahren beginnen, und Jugendliche, die in der 10. Klasse älter als 16 Jahre sind, haben Anspruch auf die zusätzliche Leistung. Der Landkreis Osterode am Harz bittet deren Eltern, beim zuständigen Sozialamt den Schulbesuch ihrer Tochter oder ihres Sohnes durch eine entsprechende Schulbescheinigung nachzuweisen. Die Eltern der anderen Berechtigten müssen keinen Antrag stellen, die Bewilligung und Auszahlung erfolgt automatisch.
Bürgerreporter:in:Winfried Kippenberg aus Bad Grund (Harz) |
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