Gebührenpflichtige Nilges gewann Verwaltungsrechtsstreit vor dem OVG Lüneburg

Badenhausen/Osterode (kip) Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg gewann die Gebührenpflichtige den Rechtstreit gegen den Abfallgebührenbescheid 2002 des Landkreises Osterode. Wie Horst Nilges mitteilte, hat der Landkreis Osterode nach unterlegenem Berufungsrechtsstreit die Abfallgebühren für 2002 und die seinerzeit festgesetzte Widerspruchsgebühr (der damals erhobene Widerspruch war vom Kreisausschuss des Landkreises Osteode gebührenpflichtig zurückgewiesen) zurückgezahlt. Ein Heilung der rechtswidrigen Abfallgebührensatzung und der Erlass eines Änderungsbescheids sind nicht möglich.
Wie weiter zu hören ist, sind gegen die Abfallgebührenbescheide 2009 des Landkreises Osterode rund 200 Klagen eingereicht worden.

Bürgerreporter:in:

Winfried Kippenberg aus Bad Grund (Harz)

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