Wieviel Umsatzsteuer muss die Gemeinde Alfter künftig zahlen?
Maria-Luise Streng hat sich mit einer Anfrage an den Bürgermeister gewandt. Sie bittet um Auskunft, mit welchen Kosten der künftige Haushalt der Stadt belastet wird, wenn die vom Bundesfinanzhof entschiedene Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Leistungen, die außerhalb des hoheitlichen Handelns erbracht werden, umgesetzt wird.
Hintergrund dieser Anfrage sind zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofes aus dem Jahre 2011.
Während privatrechtlich-wettbewerbliches Handeln der öffentlichen Hand seit jeher umsatzsteuerpflichtig war, unterlag das hoheitliche Handeln von Bund, Ländern und Kommunen bisher keiner Umsatzbesteuerung. Diese Steuerfreiheit des hoheitlichen Handelns soll zukünftig nur noch in einem sehr eng begrenzten Umfang gelten.
Konkret nimmt der BFH ein umsatzsteuerrelevantes Handeln Kommunen an, wenn die Zusammenarbeit öffentlicher Akteure entweder auf einer privatrechtlichen Grundlage erfolgt, oder wenn auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbrachte Leistungen oder Teilleistungen potentiell auch von privaten Akteuren hätten bezogen werden können.
Hierzu gehören beispielsweise die
- Auslagerung der Beihilfen und Versorgung auf die Versorgungskasse
- Umlagen für die Umlagenverbände
- Kosten für die Datenverarbeitung
- Einnahmen aus den Konzessionsverträgen mit den Energieversorgern.
Streng sieht hier neue Kosten auf die Gemeinde zukommen, die das vorhandene Haushaltsdefizit künftig zusätzlich erhöhen werden. Rat und Bürgerschaft sollen rechtzeitig über diese Entwicklung informiert werden.