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Das kommunale Vermögen
Im Rahmen ihrer Fachreihe informiert die Landesvereinigung der FREIEN WÄHLER Nordrhein-Westfalen zu dringenden Sachthemen. Heute: Haushaltsausgleich durch Inanspruchnahme des Eigenkapitals, also des Vermögens, einer Kommune.
In unserem Beitrag der Vorwoche wurde dargestellt, dass die Kommunen - wie derzeit in den Berichterstattungen über die kommunalen Haushalte zu lesen ist - zum Ausgleich ihrer Haushalte auf das Eigenkapital, also das Vermögen der jeweiligen Stadt, zurückgreifen.
Das "Eigenkapital" errechnet sich aus dem Saldo von kommunalem Vermögen und kommunalen Schulden und Verpflichtungen. Je höher das kommunale Vermögen, desto höher das Eigenkapital.
Was ist nun das "kommunales Vermögen"?
Es setzt sich zusammen aus Straßen, Wegen, Plätzen, Schulen, Kindergärten, Feuerwehrhäusern, Rathäusern, anderen öffentlichen Gebäuden sowie den Arbeitsmitteln, welche die Kommune für die Durchführung ihrer Aufgaben benötigt. Meckenheim hat laut der nunmehr vorliegenden Eröffnungsbilanz ein kommunales Vermögen von rund 290 Mio. Euro. Dies klingt gut. Es ist aber zu fragen, ob dieses "Vermögen" einem kaufmännischen Vermögen gleichzusetzen ist.
Kaufmännisches Vermögen ist das Vermögen, das der Kaufmann bzw. Unternehmer im schlimmsten Falle zur Abdeckung seiner Schulden tatsächlich auf dem Markt veräußern und damit eine Einnahme in Geld erzielen kann. Gilt dies auch für kommunales Vermögen?
Grundsätzlich nein, muss die Antwort lauten. Denn die Kommunen müssen all die Infrastruktureinrichtungen vorhalten, welche sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Deshalb dürfen sie hierauf nicht einmal Hypotheken aufnehmen, um nicht Gefahr zu laufen, diese Einrichtungen durch theoretisch mögliche Zwangsversteigerungen zu verlieren. Auch besteht ein gesetzliches Veräußerungsverbot für alles, was zur Aufgabenerfüllung vorhanden sein muss. Grundstücke, einige nicht mehr benötigte Gebäude oder Arbeitsmittel einmal ausgenommen, ist kommunales Vermögen zu rund 90 % nicht verwertbar. Wer würde denn z.B. eine städtische Straße kaufen?
In den kommunalen Bilanzen wird also ein Vermögen dargestellt, dass zu rund 90 % kein Vermögen ist, weil es weder veräußert werden darf, noch ein Markt mit einer Chance auf eine Veräußerung besteht. Damit wird nur rein buchmäßig ein Kapital nachgewiesen. Dies ist jedoch weder ein in Geld vorhandenes, noch in Geld einlösbares Kapital. Es ist nur auf dem Papier vorhanden. Auf dieses greift nun die Stadt zum Ausgleich ihres Haushaltsdefizits zu und verringert damit das „Eigenkapital“. Folge: weil das alles nur buchmäßig, also fiktiv geschieht und laut NKF-Regeln so geschehen darf, muss das tatsächlich benötigte Geld auf andere Weise, nämlich durch Kassenkredite beschafft werden.
Kassenkredite sind das, was der Bürger als Überziehen seines Girokontos kennt. Überziehungskredite sind bekanntlich die teuerste Kreditart. Kassenkredite kennen aber im Gegensatz zu investiven Krediten keine Tilgungspläne, keine langfristigen Zinsbindungen. Niemand kann sagen, wann und wie diese immens steigenden und mit erheblichem Risiko behafteten neuen Schulden einmal zurück gezahlt werden können. Kurz gesagt: Eine Kommune, die hohe Kassenkredite in Anspruch nimmt und das kommunale Vermögen auf diese Weise herunter rechnet, lebt auf Kosten der Zukunft, auf Kosten der Bürger und ihrer Kinder, die die Schulden ja irgendwann einmal bezahlen müssen. Soll das die intergenerative Gerechtigkeit sein, welche der Landtag mit seinem Gesetz über das neue kommunale Finanzmanagement herzustellen vorgab?
In unserem nächsten Fachbeitrag beschäftigen wir uns mit den kommunalen Rücklagen, mit denen angeblich der Haushaltsausgleich erreicht wird.
Bürgerreporter:in:Maria-Luise Streng aus Alfter |
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