FREIE WÄHLER informieren +++ Bund und Land bluten die Kommunen aus +++ FREIE WÄHLER +++
Die Landtagskandidatin der FREIEN WÄHLER Maria-Luise Streng und Dozent für Kommunalrecht Rolf Böhmer informieren.
In den bisherigen Artikeln haben wir die vielen Einzelbausteine dargestellt, die – jeder für sich – mit dazu beitragen, dass in Nordrhein-Westfalen bereits viele Kommunen pleite sind, die meisten auf dem Wege dahin und nur vereinzelte noch einigermaßen über die Runden kommen.
Heute widmen wir uns einem weiteren Baustein hierzu.
Wir als Steuerzahler begrüßen es, wenn der Bund aufgrund seiner Steuergesetzgebung Steuersenkungen vornimmt. Die Frage, die sich (fast) keiner stellt, ist: wie wirken sich eigentlich diese Steuersenkungen auf die Haushalte der Kommunen aus?
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein nahm in einer Anfrage aus dem Landesparlament zu dieser Frage Stellung. Sie teilte mit, dass allein für die Jahre 2008 bis 2012 aufgrund bundesgesetzlicher Steuerrechtsänderungen den Kommunen (bundesweit) rund 22 Milliarden € weggenommen wurden!
Die kommunale Finanzwirtschaft sähe heute ohne diese Maßnahmen anders aus. Es muss die Frage erlaubt sein, weshalb unser Bundestag sich bei der Diskussion über Steuersenkungen nicht vorher eingehend über die dadurch entstehenden Auswirkungen informiert. Schließlich garantiert unser Grundgesetz im Artikel 28 die kommunale Selbstverwaltungshoheit. Es liegt in der Verantwortung des Bundes dafür zu sorgen, dass die kommunale Selbstverwaltung mit Leben erfüllt wird. Dies ist jedoch nur mit einer hierfür angemessenen Finanzausstattung möglich.
Soweit die – nicht wahrgenommene – Verantwortung des Bundes.
Aber auch unser Land hat an der Finanzmisere seiner Kommunen erheblichen Anteil.
Ganz aktuell hat der Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen das Einheitslastenabrechungsgesetz des Landes für verfassungswidrig erklärt. Dieses Gesetz regelt die Beteiligung der NRW-Kommunen an die Kosten des Landes für die deutsche Einheit. Ab dem Jahre 2007 wurde vom Land eine neue, für die Kommunen deutlich ungünstigere, Abrechnungsmethode eingeführt, durch die den Kommunen bis zum Auslaufen des Solidarpakts im Jahre 2019 insgesamt 2 Milliarden € zusätzlich entzogen würden. Dies 2 Milliarden € hätte das Land statt es den Kommunen weiterzugeben, für sich behalten.
In einem der vorherigen Artikel haben wir zu dem vom Land beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Kommunalfinanzen berichtet. Über einen Zeitraum von 10 Jahren gäbe das Land den bereits pleite gegangenen Kommunen insgesamt 3,5 Milliarden €, auf der anderen Seite hätte es durch die nunmehr als verfassungswidrig festgestellte Regelung der Einheitslastenabrechnung den Kommunen 2 Milliarden € abgenommen.
Wie heißt es so schön? „Der Herr gibt’s, der Herr hat`s genommen“.
Es wird Zeit, dass Bundes- und Landesregierung sich ihrer Verantwortung für die Kommunen entsinnen und ihr auch wirkungsvoll nachkommen.
Bürgerreporter:in:Maria-Luise Streng aus Alfter |
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