Warum das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) wegfallen sollte

Warum das Betreuungsbehördengesetz (BtBG)wegfallen sollte

Der § 7 Abs. 1 BtBG ermöglicht Weiterleitung und Informationen an das zuständige Gericht, was z.B. im Bereich einer Vorsorgevollmacht so nicht notwendig ist.

" Die Behörde kann dem Betreuungsgericht Umstände mitteilen, die die Bestellung eines Betreuers oder eine andere Maßnahme in Betreuungssachen erforderlich machen, soweit dies unter Beachtung berechtigter Interessen des Betroffenen nach den Erkenntnissen der Behörde erforderlich ist, ...".

Weiterleitungen gerade von Behörden über Erkrankung sind aus datenschutzrechtlichen Gründen bedenklich. Deshalb sollte der Paragraph gestrichen werden. Grundsätzlich ist es wahrscheinlich so, das die Angestellten eventuell oft zum Richter/in springen und dort anständige Bürger/innen problematisieren, was sich auf Betroffene schlecht auswirkt.

Das BGB hat sowieso Vorrang. sondergesetze, die sonderbehandlung bedeuten wie auch z.B. das Psych KG sind nicht erforderlich, da das BGB sowieso einen immensen Umfang hat

Bürgerreporter:in:

Beate Harlenberg aus Alertshausen

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