Fogging: Mieter/in im Nebel
Mieter/in hat Ansprüche auf Beseitigung der entstandenen Verfärbung an Wänden. Fogging kann verschiedene Ursachen haben. Sie kann durchaus dadurch entstehen, dass das Zimmer oder die Wohnung durch Dritte mitbenutzt wird, die dort z.B. heimlich rauchen. Kleidung und Wäsche sollte deshalb nicht noch zusätzlich mit Schmutzwasser genässt werden. Das kann zum Gebäudeschimmel führen.
Auf dem Blog "kostenlose Urteile" sind diesbezüglich richterliche Entscheidungen vermerkt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.05.2008
- VIII ZR 271/07 -
Bürgerreporter:in:Beate Harlenberg aus Alertshausen |
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