Anzeige wegen Beamtenbeleidigung ist gar nicht erlaubt
„Die Beamtenbeleidigung ist in Deutschland kein besonderer Straftatbestand“, sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Hamm vom Deutschen Anwaltverein (DAV).
Die Beamten müssen wie die Sozialarbeiter das aushalten können. Sozialarbeiter/innen, die oft beleidigt und beschimpft werden auch in ihrer Privatsphäre haben keine Möglichkeiten jemand wegen Beleidigung anzuzeigen und tun das auch nicht.
Bürgerreporter:in:Beate Harlenberg aus Alertshausen |
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