Aichacher Konzerte:Happy Birthday, Beethoven!
Im Dezember 2020 war Ludwig van Beethovens 250. Geburtstag. Leider wurde bislang allenfalls virtuell und kaum mit richtigen Konzerten gefeiert. Am 10. Juli will die Stadft Aichach nun dieses große Jubiläum endlich mit einem echten Livekonzert in der Aula der Grundschule Nord nachholen. Beginn ist um 19 Uhr.
Ludwig van Beethoven gilt als der meistgespielte klassische Komponist weltweit – und er war ein radikaler Künstler, der sich immer wieder neu erfunden hat, die Grenzen der Musik erweiterte und die Gesellschaft in Frage stellte. Kein Musiker und Komponist nach ihm ist von diesem großen Revolutionär der Kunst unbeeinflusst geblieben, das gilt ungebrochen bis heute.
Die Geigerin Veronika Dorn bringt gemeinsam mit Wolfgang Kraemer am Klavier drei kammermusikalische Perlen von Beethoven zum Klingen: die beiden Romanzen für Violine und Orchester op. 40 und 50 und die beliebte Frühlingssonate. Über sie schrieb die Allgemeine Musikalische Zeitung zu Beethovens Lebzeiten: sie zählt „…unter die besten, die Beethoven geschrieben hat“. Neben diesen ausgewählt schönen Beethoven-Werken gratuliert kein geringerer als Franz Schubert seinem großen Vorbild mit einer spritzigen Sonate.
Veronika Dorn und Wolfgang Kraemer sind seit Jahren ein eingespieltes Team in der Traumkombination Violine und Klavier. Mit den beiden Vollblutmusikern will die Aichacher Kulturszene nun endlich dem großen Wegbereiter unseres modernen Kulturverständnisses gebührend gratulieren: „Happy Birthday, Beethoven!“
Die Karten kosten 12 Euro auf allen Plätzen, ermäßigt 8 Euro (Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte), Kinder bis 14 Jahre haben freien Eintritt. Freier Eintritt ist auch für alle Personen, die tafelberechtigt oder asylsuchend sind (Nachweis erforderlich).
Aufgrund der geltenden Bestimmungen werden die Karten personalisiert: eine Kartenreservierung im Infobüro im Rathaus unter 08251 – 902-0 oder per mail an infobuero@aichach.de wird empfohlen. Karten gibt es außerdem ab 18 Uhr an der Abendkasse. Je nach Maßnahmenverordnung informieren wir zeitnah vor dem 10. Juli über eventuell vorgeschriebene Zugangsbedingungen.