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velbertbloggt: Hartz IV Urteil: Omas Erspartes für den Enkel/lin sicher


Hartz IV Transferleistungen auch dann, wenn die Oma Sparguthaben für ihre Enkel/lin angespart hat.

In einem aktuellen Fall erdreistete sich ein Jobcenter, das Sparguthaben von der Großmutter für ihren Enkel, auf die laufenden Leistungen anzurechnen. Das Sozialgericht Karlsruhe entschied hingegen.

Wenn eine Grußmutter für ihre Enkelin oder Enkel ein Sparbuch anlegt und dieses unter der Auflage erst dann zur Auszahlung mit dem 25. Geburtstag kommt, ist das Guthaben nicht als Vermögen durch ein Jobcenter anzurechnen.

mehr dazu:
http://velbertbloggt.blogspot.de/2014/10/hartz-iv-urteil-omas-erspartes-fur-den.html

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