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Bundesverfassungsgericht: Verfassungsklage der Kommunen gescheitert

Weiterhin entscheidet der Bund wie viele Kommunen sich selber über die Betreuung von Langzeitarbeitslosen kümmern dürfen. (Az. 2 BvR 1641/11)

Vor fast 10 Jahren wurde die Sozial- und Arbeitslosenhilfe zusammen gelegt. Vor der Hartz-IV-Reform verwalteten die Kommunen die Sozialhilfe und die Bundesagentur für Arbeit die Arbeitslosenhilfe. Seid 2005 wurden beide Sozialleistungen zusammen gelegt und die Jobcenter übernahmen die Verwaltung für beides. Jedoch gibt es eine Ausnahme, die sogenannten Optionskommunen, in denen die Kommunen alleine für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen Menschen verantwortlich sind.
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1 Kommentar

Die Doppelmoppelbürokratie bleibt doch...

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