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velbertbloggt: Sanktionen im Hartz IV Bezug sind rechtswidrig und Sinnlos

Das Bestrafungssystem der Jobcenter (Sanktionen) ist menschenfeindlich, rechtswidrig und Sinnlos.

Vorwort: Michael Mahler "velbertbloggt"

Eine Millionen Sanktionen wurden im vergangenen Jahr von den Jobcentern gegen betroffenen Menschen ausgesprochen. Der Löwenanteil der Sanktionen, wurde wegen Meldeversäumnisse verhängt. Dabei stützen sich die Mitarbeiter der Jobcenter grundsätzlich auf die Gesetzesgrundlage (SGB II) im Hartz IV Bezug.

Allerdings haben die Mitarbeiter der Jobcenter auch einen Ermessensspielraum, der aber meistens nicht genutzt wird, stattdessen wird sofort zum Bestrafungswerkzeug Sanktion gegriffen. Desto schwieriger ein sogenannter Fall ist, also Menschen die wirklich nicht mehr arbeiten können und somit für die Sachbearbeiter der Behörde als schwer vermittelbar gelten, je eher wird sanktioniert.

In den meisten Fällen ist eine solche Sanktion rechtswidrig und den Opfern (Hartz IV-Empfänger) bleibt nichts anderes übrig, als den Klageweg zu gehen. Die meisten Klagen wegen Sanktionen, gehen vor der Sozialgerichtsbarkeit zugunsten der Kläger aus. Unter dem Strich, Sanktionen sind grundsätzlich rechtswidrig, da ein Existenzminimum einfach nicht zu kürzen ist. Aber auch sind Sanktionen absolut Sinnlos, denn wer arbeiten will, der sucht sich auch eine Arbeit. Wer nicht mehr arbeiten kann, dem helfen auch keine Sanktionen. Der geringe Anteil von erwerbslosen Menschen die nicht arbeiten wollen, findet sich mit einer Sanktion ab.

Anzumerken sei noch, Jobcenter Mitarbeiter sind nicht im Schutz zu nehmen, auch sollte man mit denen kein Mitleid haben. Die haben sich ihren Job freiwillig ausgesucht.

Ein Video dazu, dass die Problematik detailliert aufgreift, gibt Aufschluss zu dem menschenverachtenden und rechtswidrigen Bestrafungssystem (Sanktionen) im Hartz IV Bezug.

Das Video anschauen auf: http://velbertbloggt.blogspot.de/2014/11/sanktionen-im-hartz-iv-bezug-sind.html

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