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Krone um Krone, Zahn um Zahn - Internetversteigerungen für Zahnbehandlungen

  • Ein zahnärztlicher Heil- und Kostenplan ist die Grundlage bei Versorgungen mit Zahnersatz
  • Foto: Landeszahnärztekammer Hessen
  • hochgeladen von Herbert Köller

Internetversteigerungen für Zahnbehandlungen können das Arzt -Patientenverhältnis beschädigen.

Preise zu vergleichen oder sich eine zweite Meinung einzuholen, ist nicht verkehrt. Wenn jedoch der Preis der Gesundheit zum maßgeblichen Kriterium der Arztwahl wird, befindet sich der Patient in einer verkehrten Welt.

Eine große Zahl verschiedener Anbieter von Online-Preisvergleichen dreht bei
Auktionen den Spieß um.

Statt wie üblich lautet die Frage nicht: „Wer bietet mehr?“ sondern „Wer bietet weniger?“. Der Gegenstand, um den es bei den Auktionen geht, sind zahnmedizinische Behandlungsmaßnahmen aller Art. Es geht um den Erhalt der Zahngesundheit zu Discount-Preisen.

Patienten können den Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes hochladen.
Registrierte Zahnärzte sehen den Auktionsgegenstand ein – hier die im
Voraus veranschlagten Behandlungskosten – und geben ein Gegenangebot
ab, welches den Startpreis des ursprünglichen Heil- und Kostenplanes zum
Teil deutlich unterbietet. Anders als bei Portalen, auf denen Zahnarztpraxen
zeitlich eng begrenzte Rabattgutscheine für Leistungen anbieten, bestätigt der
Bundesgerichtshof diese Vorgehensweise als mit geltenden Normen des
Wettbewerbs- und Berufsrechts vereinbar.

Ungeachtet der höchstrichterlich bestätigten Legalität derartiger Vergleichs-
Angebote bleiben begründete Zweifel an der Art und Weise des Umgangs mit
einem der höchsten Güter des Menschen: Seiner Gesundheit. Hier handelt es
sich nicht um ein beliebiges Produkt, bei dem es immer billiger geht. Gerade
Zahnersatz muss über Jahre hinweg den höchsten Belastungen standhalten
und diese Qualität ist nicht zu jedem Preis zu haben.

„Das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Zahnarzt ist ein hohes Gut
und muss erhalten bleiben. Dazu zählt größtmögliche Offenheit, auch in
Kostenfragen“, betont Dr. Giesbert Schulz-Freywald, Vizepräsident der
Landeszahnärztekammer Hessen. „Wer sachlich und umfassend über die
Kosten einer Behandlung informiert wird, neigt in der Regel nicht dazu, sich
nach einem billigeren Angebot umzusehen“.

So verlockend manche Online-Angebote auch aussehen mögen: Wenn sie
dazu beitragen, dieses Vertrauensverhältnis, das in vielen Fällen über Jahre
gewachsen ist, auf ein bloßes Preis-Leistungsverhältnis zu reduzieren, muss
von ärztlicher Seite entschieden davon abgeraten werden.

Kontakt:
Landeszahnärztekammer
Hessen
Annette C. Borngräber
Rhonestr. 4,
60528 Frankfurt
069 427275-114
E-Mail:
borngraeber@lzkh.de
Internet: www.lzkh.de
Landeszahnärztekammer Hessen
Körperschaft des öffentlichen Rechts

  • Ein zahnärztlicher Heil- und Kostenplan ist die Grundlage bei Versorgungen mit Zahnersatz
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  • Zu jeder Versorgung mit Zahnersatz gehört ein eingehendes Aufklärungsgespräch mit einem Zahnarzt des Vertrauens
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  • Internetauktionen von medizinischen Leistungen haben nichts mit einem Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarut und Patient zu tun
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