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"Das Vertrauen zwischen Patienten und Zahnärzten ist ein hohes Gut“

  • Zahnärztliche Beratung und Behandlung ist Vertrauenssache!
  • Foto: prodente Köln
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„Das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Zahnärzten ist ein hohes, wertvolles Gut. Deswegen darf es nicht den Machtspielen von Privaten (PKV) und Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) geopfert werden!“ Mit dieser Forderung wenden sich die beiden Kreisstellenvorsitzenden im Bereich Marburg der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) Dr. Martin Kern und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen (KZVH) Herbert Köller gegen die Angriffe von Krankenkassenvertretern auf die geplante Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). „Wir unterstützen unsere Spitzenverbände in ihrer Forderung nach der längst überfälligen Neugestaltung dieser 23 Jahre alten Gebührenordnung. Sie muss sich am wissenschaftlichen Fortschritt, aber auch nach so langer Zeit an der Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zahnärztlicher Praxen orientieren. Sie muss ein Abbild der modernen Zahnheilkunde sein.“

Jede Patientin und jeder Patient hat einen Anspruch auf eine bezahlbare und qualitativ hochwertige Zahnmedizin - egal ob privat oder gesetzlich versichert. Das, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Dr. Peter Engel und der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) Dr. Jürgen Fedderwitz, ist und bleibt Leitlinie der Zahnärzte und gleichzeitig das Ziel des aktuellen Referentenentwurfs für eine Novellierung der GOZ aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Dass eine seit 23 Jahren dringend notwendige GOZ-Novelle mit kassenseitigem Säbelrasseln begleitet wird - so Engel und Fedderwitz weiter - sei ein "regelmäßig wiederkehrendes Ritual der Kostenträger, mit dem zu rechnen war." Die aktuellen "Rechenbeispiele" der GKV, die eine "Kostenexplosion" für Kassen und Patienten suggerieren, stellen eine ernsthafte Gefährdung der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland dar.

Eine vom BMG in Auftrag gegebene Studie geht von einer finanziellen Mehrbelastung von lediglich 2,05 Euro aus - pro Jahr und Patient! "Vor diesem Hintergrund sind merkliche Auswirkungen auf das Preisniveau nicht zu erwarten", schlussfolgert dementsprechend auch das BMG in seiner Stellungnahme zur GOZ-Novelle.

Die KZBV übte heftige Kritik an den Krankenkassen. Ihr Vorstandsvorsitzender, Dr. Jürgen Fedderwitz, sagte: "Das ist ein durchsichtiges Manöver, mit dem die Kassen versuchen, die dringend benötigte neue Gebührenordnung zu hintertreiben. Für GKV-Leistungen wie zum Beispiel Vollgusskronen ist die GOZ überhaupt nicht maßgeblich."

Selbst da, wo gesetzliche Versicherte private Leistungen in Anspruch nehmen, wird es keine dramatischen Kostensteigerungen geben: Der so genannte Punktwert, mit dem einzelne zahnärztliche Leistungen in der GOZ bewertet werden, ist - nach 23 Jahren Nullrunde - nicht verändert. Damit bleiben die meisten Leistungsbewertungen ohnehin auch in der neuen Gebührenordnung unverändert.

Das Abrechnungsverhalten der Zahnärzte ist und bleibt auch beim Zahnersatz sehr moderat und wurde nie - wie GKV-seitig behauptet - in irgendeiner Form "missbraucht". Die Zahnärzte können die Steigerungsfaktoren nicht willkürlich festlegen, sondern nur anhand der Schwierigkeit des Behandlungsfalles. Gut 75 Prozent der zahnärztlichen Leistungen werden in der Realität von den Zahnärzten als einfacher oder durchschnittlich schwieriger Fall berechnet. Das belegen Untersuchungen zum 2005 eingeführten Festzuschusssystem.

Das ist ein unverantwortlicher, falscher Alarm." Laut Präsident Engel betreibt die GKV aktuell "finanziell motivierte Patientenverunsicherung pur". Eine mit einer modernen GOZ realisierbare, präventiv orientierte Zahnmedizin auf hohem Niveau für alle Bürgerinnen und Bürger - egal ob PKV oder GKV versichert - wird so ad absurdum geführt", so Engel.

Pressekontakt:
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer
Telefon: +49 30 40005-150
mobil: 0172-3946327
E-Mail: presse@bzaek.de

KZBV: Dr. Reiner Kern
Telefon: +49 30 280 179 27
mobil: 0173-2603167
E-Mail: kzbv.presse@kzbv.de

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