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Zeit ist der größte Wunsch

  • Die Zahnärztin als Bezugsperson: Eine gute Vertrauensbasis erleichtert die zahnmedizinische Versorgung sehr
  • Foto: Ralf Krenzin über KZVH
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Am 23. Juli 2015 ist das Versorgungsstärkungsgesetz in Kraft getreten. Danach haben „Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Anspruch auf zusätzliche Leistungen zahnmedizinischer Prävention“. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen unterstützt die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hessen bei der Umsetzung der sogenannten „aufsuchenden Betreuung“, seit 1. April 2014 auch durch die Bereitstellung von Musterverträgen für Kooperationen zwischen Zahnarzt und Heim.

Frankfurt am Main, 20. August 2015. Rund 50.800 pflegebedürftige Menschen in Hessen leben dem Hessischen Statistischen Landesamt zufolge in einem stationären Pflegeheim. Viele von ihnen können selbst nicht mehr für eine ausreichende Mundhygiene sorgen und der Weg in eine Zahnarzt-praxis ist für sie nur mit großem Aufwand und Anstrengungen zu bewältigen. Die seit April 2014 möglichen Kooperationsverträge berücksichtigen diese besondere Lebenssituation, insbesondere durch Besuche in den Einrichtungen.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen besuchte im Juni 2015 mehrere Pflegeheime unter-schiedlicher Träger, um zu sehen, welche Erfahrungen hessische Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der aufsuchenden Betreuung im vergangenen Jahr gemacht haben. Fazit: Regelmäßige Besuche in Pflegeheimen haben für die Bewohner viele Vorteile, sie reduzieren die Notwendigkeit akuter Schmerzbehandlungen und erhöhen die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen durch verbesserte Mundhygiene. Zusätzliches Engagement von Angehörigen und Pflegekräften ist erforderlich – aber es lohnt sich.

Dazu sagt Stephan Allroggen, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen: „Zum zahnärztlichen Engagement in den Pflegeeinrichtungen gehören nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch viel Idealismus und Improvisationskunst. Nicht selten opfern die Zahnärztinnen und Zahnärzte einen freien Nachmittag, um mit beschränkten Mitteln und unter erschwerten Bedingungen ihre Patienten zu versorgen. Angesichts der demografischen Entwicklung und des damit wachsenden Behandlungsbedarfs ist die zahnmedizinische Versorgung von pflegebedürftigen Mitgliedern der Solidargemeinschaft eine gesellschaftliche Gesamtaufgabe.“

Eine südhessische Zahnärztin mit Kooperationsvertrag erklärt ihre Motivation so: „Ich möchte die zahnmedizinische Situation der Heimbewohner verbessern und ihre Lebensqualität erhöhen. Die Versorgung pflegebedürftiger Patienten hat etwas Offenes und Ehrliches.“ Einer ihrer Kollegen im Hochtaunuskreis berichtet, dass oft schon kleine helfende Eingriffe dankbare Gesten der Patienten zur Folge haben. Für die sich engagierenden Zahnärztinnen und Zahnärzte sind Einfühlungsvermö-gen, Geduld und soziales Denken wichtige Voraussetzungen. Einen Wunsch haben alle Beteiligten: mehr Zeit. Das sagt das Pflegepersonal, das signalisieren Pflegebedürftige, das sagen betreuende Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner. Ihre regelmäßigen Besuche zeigen motivierende Erfolge: Akute Situationen werden seltener, weniger Füllungen sind erforderlich. Häufiger im Fokus der Behandlungen stehen Mundschleimhauterkrankungen und Parodontitis.

Angehörige von Pflegebedürftigen sollten wissen, dass es verbesserte Möglichkeiten rund um die aufsuchende Betreuung gibt. Pflegeheime, die an einem Kooperationsvertrag mit einem Zahnarzt in ihrer Umgebung interessiert sind, können sich an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen wenden. Ansprechpartner sind Bettina Harff, Tel. 069 6607-213 und Dr. Jens Hohmeier, -399.

Kontakt: Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen
Lyoner Str. 21
60528 Frankfurt
Regina Lindhoff, Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 069 6607-278, Fax -388
Mail: regina.lindhoff@kzvh.de

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