Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen ab dem sechsten Lebensmonat
Zukünftig tragen die gesetzlichen Krankenkassen eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt bereits ab dem sechsten Lebenmonat", darauf verweist Dirk Kropp, Geschäftsführer von proDente, anlässlich des Tag des Babys am 2. Mai 2019.
Der gemeinsame Bundesausschuss hatte zu Beginn des Jahres neue Leistungen für Babys und Kleinkinder beschlossen. Junge Familien haben zukünftig Anspruch auf:
• Eine Untersuchung durch den Zahnarzt bereits ab dem 6. Lebensmonat. Bis zum 34. Lebensmonat können Babys dreimal einen Zahnarzt besuchen. Die Früherkennung ist zeitlich auf die U-Untersuchungen abgestimmt.
• Gesetzliche Krankenkassen zahlen demnächst auch, wenn der Zahnarzt Fluoridlack auf die Milchzähne aufträgt. Damit wird die Remineralisierung des Zahnschmelzes unterstützt und Karies verhindert. Auch diese Maßnahme gilt für Babys und Kleinkinder vom 6. bis zum 34. Lebensmonat. Der neue Anspruch besteht zweimal je Kalenderhalbjahr, unabhängig davon, ob bei den Kindern bereits kariöse Stellen entdeckt wurden.
Der Beschluss liegt dem Bundesministerium für Gesundheit vor und tritt frühestens am 1. Juli 2019 in Kraft.
Besuch ohne Stress
„Patienten sollten für den Besuch viel Zeit einplanen und ruhig etwas zu früh beim Zahnarzt eintreffen“, empfiehlt Kropp. Kleine Kinder benötigen viel Zeit, um sich an eine ungewohnte Umgebung zu gewöhnen. „Der Zahnarzt hat nichts dagegen, wenn das Baby sich spielerisch mit der Umgebung vertraut macht“, betont Kropp.
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