Zahnärztliche Vorsorge auch für die Kleinsten
3 neue Früherkennungsuntersuchungen zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat werden ab Jahresmitte 2019 Kassenleistung – Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung und Mundhygiene-Hinweise für die Eltern gehören dazu
Frankfurt am Main, 18. Januar 2019. Obwohl Karieserkrankungen in Deutschland insgesamt zurückgegangen sind, gilt die frühkindliche Karies als häufigste chronische Krankheit im Vorschulalter. Immer wieder kommt es vor, dass kleinen Kindern unter Vollnarkose von Karies stark befallene Milchzähne entfernt werden müssen. Die Vermeidung frühkindlicher Karies ist daher seit vielen Jahren ein erklärtes Ziel der Zahnärzteschaft.
Dank einer gestern gefallenen Entscheidung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) werden ab 1. Juli 2019 neue Positionen in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen. Dann haben Eltern mit Kindern ab dem 6. Lebensmonat Anspruch auf 3 zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Zuvor war der Zahnarzt- besuch gesetzlich versicherter Eltern mit ihren Kindern erst ab dem 30. Lebensmonat vorgesehen.
Die neuen Leistungen beinhalten nicht nur die Untersuchung der Kinder, sondern auch das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung 2-mal je Kalenderhalbjahr. Eingeschlossen sind zudem aufklärende und beratende Gespräche mit den Eltern, beispielsweise zu Ursachen von Erkrankungen im Mund und zur richtigen Mundhygiene.
Freude über erfolgreiches Engagement
„Es war ein langer, viele Jahre dauernder Weg bis zu dieser erfreulichen Entscheidung. Endlich sind unsere nicht nachlassenden Bemühungen zur Vermeidung frühkindlicher Karies von Erfolg gekrönt“, sagt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen. „Die Primär-Prophylaxe ist ein wichtiger Schritt, um vor allem Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko zu erkennen und ihnen bereits helfen zu können, bevor die ersten deutlichen Anzeichen einer beginnenden Karies für jeden sichtbar sind. Es ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb ausgerechnet Patienten- vertreter die Sinnhaftigkeit der neuen Früherkennungsuntersuchungen in Frage stellen. Die aktuelle Entscheidung des G-BA wird die Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Zahnärzten nicht erschweren, sondern unterstützen. Kinderärzte werden ihren kleinen Patienten auch weiterhin in den Mund schauen und die Eltern bei Auffälligkeiten an den Zahnarzt verweisen. Besuche beim Kinderarzt und Besuche beim Zahnarzt schließen sich doch nicht aus – sie ergänzen sich. Wir hoffen, dass die Eltern die neuen Möglichkeiten nutzen und frühzeitig mit ihrem Kind beim Zahnarzt vorbeischauen.“
KZVH
Regina Lindhoff
Tel. 069 6607-278, Fax -388
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am 20.01.2019
um 18:22
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