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Zahnärztliche Versorgung für nahe Zukunft sichern

  • Zahnmedizinische Fachangestellte neben dem Zahnarzt ein wichtiger Partner bei der zahnärztlichen Versorgung der Patienten
  • Foto: Initiative proDente e.V. Köln
  • hochgeladen von Herbert Köller

Delegationsrahmen durch Kommentierung in Musterberufsordnung präzisieren und rechtssicher machen

Kassel, 4. Juni 2016. Die Delegierten der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH)
haben auf ihrer Versammlung am heutigen Samstag in Kassel erneut die Wichtigkeit
der Aufgabe betont, die Attraktivität der Ausbildung und des Berufes der Zahnmedizinischen Fachangestellten im Interesse der Patientenversorgung besonders vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der zahnärztlichen Berufssausübung nachhaltig zu steigern. Hierzu gehört, so die Auffassung von LZKH-Präsident Dr. Michael Frank, die Diskussion über die Aufstiegsmöglichkeiten und das Tätigkeitsfeld des fortgebildeten Praxispersonals.

In diesem Zusammenhang, so Frank, muss auch der bestehende Delegationsrahmen
zahnärztlicher Leistungen nicht erweitert, wohl aber in seiner konkreten Umsetzung
präzisiert werden.

„Es ist unsere Aufgabe als Kammer, die genaue juristische Bedeutung der Formulierungen des Delegationsrahmens eingehend zu prüfen und zu ggf. präzisieren. Sowohl dem delegierenden Zahnarzt, als auch der Delegationsperson, muss ein größtmögliches Maß an Rechtssicherheit zuteilwerden“, betont Dr. Michael Frank, Präsident der Landeszahnärztekammer Hessen.

Frank verwies in diesem Zusammenhang auf den neuen Kommentar zur Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer und stellte die maßgebliche Mitarbeit der LZKH an diesem wichtigen Projekt heraus.

Der Vorstand der LZKH wird sich auf einer Klausurtagung detailliert und konzentriert
mit den genannten Aufgabenfeldern auseinandersetzen und Lösungsvorschläge erarbeiten.

Kontakt:
Landeszahnärztekammer Hessen
Dr. Veit Justus Rollmann
Rhonestr. 4,
60528 Frankfurt

069 427275-116
E-Mail: rollmann@lzkh.de
Internet: www.lzkh.de

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