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Mit Kleinkind in die Zahnarztpraxis

  • Seit 1. Juli 2019 haben Eltern für ihr Kind ab dem 6. Lebensmonat Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen
  • Foto: Andrea Thumeyer
  • hochgeladen von Herbert Köller

Frankfurt am Main, 1. Juli 2019. Ab sofort haben gesetzlich versicherte Eltern schon ab dem 6. Lebensmonat ihres Kindes Anspruch auf 3 zahnärztliche Früherkennungs- untersuchungen. Bei den Untersuchungen bis zum vollendeten 33. Lebensmonat der Kinder erhalten Eltern praktische Tipps zur Mundgesundheit und eine Anleitung zum täglichen richtigen Zähneputzen bei ihrem Kind. Neu im Leistungskatalog der Krankenkassen sind außerdem Anwendungen von Fluorid: Vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat eines Kindes kann in der Zahnarztpraxis zweimal je Kalenderhalbjahr Fluoridlack aufgetragen werden, um den Zahnschmelz zu härten. Vor dem 1. Juli 2019 war die zahnmedizinische Vorsorge erst ab dem 30. Lebensmonat des Kindes Kassenleistung.

„Zahnärztliche Untersuchungen schon bei Babys und Kleinkindern sind wichtig, um vor allem Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko zu erkennen. So können Eltern frühzeitig für das Thema sensibilisiert werden“, erklärt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen. „Die neuen Leistungen ermöglichen eine zahnärztliche Beratung der Eltern und eine Betreuung der Kinder ab dem ersten Milchzahn. Damit schaffen diese zusätzlichen Leistungen eine wichtige Grundlage für lebenslange Zahngesundheit. Wir hoffen, dass die Eltern die neuen Möglichkeiten nutzen und ihr Kind frühzeitig in einer Zahnarztpraxis vorstellen.“

Obwohl Karieserkrankungen in Deutschland insgesamt zurückgegangen sind, gilt die frühkindliche Karies, auch „Nuckelflaschenkaries“ genannt, als häufigste chronische Krankheit im Vorschulalter. Immer wieder kommt es vor, dass kleinen Kindern unter Vollnarkose stark von Karies befallene Milchzähne entfernt werden müssen. Deshalb setzt sich die Zahnärzteschaft seit vielen Jahren dafür ein, frühkindliche Karies zu vermeiden. Dass der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nun um die neuen Positionen erweitert wurde, ist auch ein Erfolg dieser intensiven Bemühungen.

Pressekontakt:
KZV Hessen
Regina Lindhoff
Tel. 069 6607-278
Fax -388
Mail: regina.lindhoff@kzvh.de

  • Seit 1. Juli 2019 haben Eltern für ihr Kind ab dem 6. Lebensmonat Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen
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  • 7 Monate altes Baby: Seit 1. Juli 2019 haben Eltern für ihr Kind schon ab dem 6. Lebensmonat Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen
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  • Ein intaktes Milchzahngebiss ist entscheidend dafür, ob Kinder später gesunde Zähne haben
  • Foto: Bratulic/KZV Hessen
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