Hunde in der Zahnarztpraxis? - Die geregelte Ausnahme
Beim Zahnarztbesuch sind viele Blinde auf den Führhund angewiesen
Zum Sehbehindertentag am 06. Juni betonen die Hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte die generelle Barrierefreiheit der hessischen Praxen - diese macht auch bei Blindenführhunden keine Ausnahme. Der Vizepräsident der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) Dr. Giesbert Schulz-Freywald und der Vorsitzende der Kreisstelle Marburg der LZKH Dr. Martin Kern nehmen zu diesem sensiblen Thema Stellung.
„Blinde- und Sehbehinderte Menschen brauchen zur Bewältigung ihres Alltags oft, in manchen Fällen ständig, eine Begleitung. Im Straßenverkehr, zur Orientierung oder um auf Gefahren hinzuweisen, ist Hilfe unverzichtbar und viele Blinde, aber auch Menschen mit anderen Formen körperlicher Behinderung verlassen sich zu 100 Prozent auf einen Begleiter mit vier Pfoten: den ausgebildeten Blindenführ- oder Assistenzhund. Im Unterschied zu menschlichen Begleitpersonen steht der geschulte Vierbeiner seinem Frauchen oder Herrchen rund um die Uhr zur Seite - und ist selbstverständlich auch beim Gang zum Zahnarzt mit dabei.“ sagt Dr. Martin Kern. „Blinde und sehbehinderte Menschen sind gerade für uns Marburger durch die Einrichtung der Blindenstudienanstalt und der Philipps Universität ein Teil unserer Stadt und damit auch unserer sozialen Gemeinschaft.“
„Sozialleistungen und damit auch Leistungen im Gesundheitssektor müssen barrierefrei erbracht werden. Darum achten hessische Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht nur darauf, ihre Webseiten nach Möglichkeit für Bildschirmlesegeräte und spezielle Software für Blinde (Screenreader) zugänglich zu gestalten. Es ist ebenso selbstverständlich, dass die Barrieren, die einem Praxisbesuch entgegenstehen könnten, aus dem Weg geräumt werden und zu diesen Barrieren gehört die Unsicherheit, ob der Blindenführhund mit in die Praxis kommen darf,“ kommentiert Dr. Giesbert Schulz-Freywald, Vizepräsident der Landeszahnärztekammer Hessen.
„Blindenführhunde und Hunde, die Menschen mit anderen Behinderungen begleiten, haben ein jahrelanges und intensives Training hinter sich. Mit ihrem Verhalten in den Praxisräumen gibt es daher keinerlei Probleme. Auch die Hygiene ist kein Argument gegen das Mitführen eines Hundes - selbst wenn er in einer Ecke des Behandlungszimmers liegen würde. Bei den sehr hohen Hygienestandards in den hessischen Zahnarztpraxen ist es unproblematisch, Führ- und Begleithunde zu tolerieren, um ihrem Besitzer die Behandlung zu ermöglichen“, ergänzt Dr. Giesbert Schulz-Freywald.
Auch wenn noch keine eindeutige gesundheitsrechtliche Regelung zur Mitführung von Hunden in Praxen und Kliniken vorliegt, kann festgehalten werden, dass gerade die notwendige Mitnahme von Blindenführ- und Assistenzhunden kein Hinderungsgrund für den Zahnarztbesuch ist. Durch die Hilfe des geschulten Praxispersonals ist es auch meist nicht nötig, dass der Vierbeiner im Behandlungszimmer anwesend ist. Ist sein Frauchen oder Herrchen gut in der Praxis angekommen, übernimmt das Praxisteam behutsam die Führung zum Behandlungsstuhl.
Die Zahnarztsuche auf der Webseite der LZKH informiert alle Patienten über die
passende behindertengerechte Praxis in ihrer Nähe.
Kontakt:
Landeszahnärztekammer
Hessen
Annette C. Borngräber
Rhonestr. 4,
60528 Frankfurt
069 427275-114
E-Mail: borngraeber@lzkh.de
Internet: www.lzkh.de
> "Der Patient darf rein und der Hund, mit dem der Patient eng zusammenlebt, nicht?"
Richtig, keine Viecher mit in den OP. Ich finds schon merkwürdig, überhaupt darüber nachzudenken.
> "Wenn ich als zum Arzt gehe, trage ich die Hundhaare auch mit rein (und so einiges Andere auch noch, denk ich mal ;-) ). Und wenn ich zum Arzt gehe, bin ICH krank. Aus Hygiene-Gesichtspunkten dürfte ich also gar nicht in eine Praxis."
Eben! Wenn du eine Gefahr darstellst, wirst auch du ausgeschlossen bzw. musst Maßnahmen mitmachen (Mundschutz, Schuhschutz, Kittel, Haube, Hände desinfizieren, etc.). Selbst in Heimen und Kliniken beim Besuch muss man sich oft solcher Prozeduren aussetzen... wenn da jemand sein Lieblingsviech mit reinschleppen wollte, würde ich jeden verstehen, der ausrastet.
Und hier gehts sogar um einen Behandlungsraum beim ZA - das wie beim OP, da dort auch an offenen Wunden hantiert wird.
Sorry, aber da darf es gar keine Diskussion geben, sondern Viecher haben draußen zu bleiben.
Und wenn, wie oben auch erwähnt, eh das Personal einen Sehbehinderten zum Stuhl führen kann, besteht erst recht keine Notwendigkeit, den Hund mit reinzunehmen, sondern der kann draußen bleiben.