Höhere Vergütung für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hessen
Tarifgehälter steigen um 5,5 Prozent
Frankfurt, 13. Mai 2022 Mit dem Inkrafttreten des neuen Vergütungstarifvertrags zum 1. Juli 2022 steigen die tariflichen Gehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hessen um 5,5 Prozent. Auch ZFA, die eine Aufstiegsfortbildung absolviert haben, kommen in den Genuss der Steigerung. Der Vergütungstarifvertrag, der neben Hessen auch im Saarland, in Westfalen-Lippe sowie in Hamburg gilt, hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2023.
Die Vergütung der Auszubildenden erhöht sich ebenfalls. Zum 1. Dezember 2022 steigt diese im 1. Ausbildungsjahr auf 920 Euro, im 2. Ausbildungsjahr auf 995 Euro und im 3. Ausbildungsjahr auf 1.075 Euro. Der neue Vergütungstarifvertrag der Auszubildenden zum/r ZFA hat eine Laufzeit von 13 Monaten.
Dr. Andreas Friedrich, Vorstandsmitglied der Landeszahnärztekammer Hessen und für die Arbeitgeberseite an den Tarifverhandlungen beteiligt, zeigt sich über das Ergebnis erfreut. „Unsere Praxisteams haben auch in der Corona-Pandemie Tag für Tag dazu beigetragen, die zahnmedizinische Versorgung unserer Patientinnen und Patienten aufrechtzuerhalten. Es ist bedauerlich, dass dieses große Engagement vonseiten des Staates nicht, wie bei anderen Berufen in Medizin und Pflege, durch einen Bonus gewürdigt wurde. Umso mehr freut es mich, dass wir in diesen Zeiten höherer Inflation und steigender Preise einen guten Tarifabschluss erzielen und die sehr gute Arbeit unserer ZFA und unserer Auszubildenden entsprechend honorieren können. Tarifverträge schaffen Sicherheit für alle Beteiligten und aus diesem Grund ist Hessen von Anfang an Teil dieser Tarifgemeinschaft“.
Aus Sicht der LZKH setzt die von den Tarifparteien beschlossene Erhöhung auch ein wichtiges Signal an alle, die sich für eine Ausbildung zur/-m Zahnmedizinischen Fachangestellten interessieren. Zudem trägt sie in Zeiten des zunehmenden Mangels an qualifizierten Fachkräften dazu bei, auch beim Thema Vergütung im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen im medizinischen Bereich, aber auch in anderen Branchen, konkurrenzfähig zu bleiben und somit den Fachkräftenachwuchs für die hessischen Zahnarztpraxen zu sichern.
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Landeszahnärztekammer Hessen
Dr. Veit Justus Rollmann
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