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Hessischer Zahnärztechef: BARMER GEK irrt!

  • Goldinlays gehören zu den höchstwertigen Versorgungen im Bereich der Zahnmedizin. Natürlich sind sie kein Teil der Grundversorgung, sondern eine reine Privatleistung.
  • Foto: Inititive proDente e.V. Köln
  • hochgeladen von Herbert Köller

Zahnarztpatienten müssen wählen können

„Patienten, die vom Zahnarzt mit Füllungen oder Zahnersatz versorgt werden, sollen dafür auch zukünftig unter verschiedenen Möglichkeiten auswählen können“, erklärt Stephan Allroggen, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen. Hintergrund ist der jetzt veröffentlichte „BARMER GEK Zahnreport 2013“, aus dem die Krankenkasse die Forderung ableitet, den Anstieg privat abzurechnender Wunschleistungen der Patienten zu bremsen.

Gerade die Zahnmedizin, so Allroggen, biete eine breite Palette an Versorgungsmöglichkei-ten, die etwa beim Zahnersatz von der ausreichenden Regelversorgung ohne Zuzahlung bis zu höherwertigen, technisch aufwändigeren und ästhetisch ansprechenderen Lösungen reicht. Ein zunehmendes Gesundheits- und Qualitätsbewusstsein veranlasse immer mehr Patienten, sich für anspruchsvollere Lösungen zu entscheiden, die vor allem durch den hohen Anteil der Material- und Laborkosten dementsprechend höhere Aufwendungen erforderten.

Dank des 2005 eingeführten Festzuschusssystems für Zahnersatz würden bei allen gesetzlich Versicherten die gleichen Bedingungen für eine Bezuschussung durch die Krankenkasse bestehen. Eine Härtefallregelung verhindere außerdem die übermä-ßige finanzielle Belastung. Das gestiegene Anspruchsverhalten werde inzwischen von vielen Patienten durch Zusatzversicherungen abgedeckt. Im Jahr 2011 hätten hierzulande 13,2 Millionen Versicherte einen zusätzlichen Zahntarif abgeschlossen.

Kostensteigerungen für Zahnersatz seien im Übrigen äußerst moderat. So habe laut Zahnreport der Privatanteil an den Gesamtkosten zwischen 2005 und 2009 gerade um ein Prozent zugelegt. Aus Sicht des hessischen Zahnärztechefs ist es deshalb umso unverständlicher, wenn die BARMER GEK den Versicherten das Spektrum der Therapiemöglichkeiten nun zusammenstreichen will.

Stephan Allroggen: „Die Solidargemeinschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung muss sich auf die Absicherung einer Grundversorgung beschränken. Die Finanzierung von Wunschleistungen ist nicht ihre Aufgabe und wäre auch finanziell nicht zu schaffen. Was der Patient aber mit seinem Zahnarzt privat vereinbart und auch bezahlt, geht seine gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nichts an. Die Bevormundung der Patienten durch ihre Krankenversicherung muss ein Ende haben.“

Frankfurt, 24.4.2013

Jörg Pompetzki
Tel. 069/6607421
jpompetzki@kzvh.de

  • Goldinlays gehören zu den höchstwertigen Versorgungen im Bereich der Zahnmedizin. Natürlich sind sie kein Teil der Grundversorgung, sondern eine reine Privatleistung.
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  • Auch Keramikversorgungen gehören zu den hochwertigen Restaurationen
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  • Das Bleichen von Zähnen ist eine Privatleistung. Deswegen müssen Patienten die Möglichkeit haben, diese Leistung auch wählen zu können.
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