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Genießen erlaubt! Häufigkeit des Zuckerkonsums entscheidet über Zahngesundheit!

  • Die gute Nachricht: Genießen ist erlaubt
  • Foto: Zuckertütchen international_Foto_Jörg Pompetzki_KZV Hessen
  • hochgeladen von Herbert Köller

Frankfurt am Main, 21. Dezember 2018. Süßes ist in der Weihnachtszeit in aller Munde: Plätzchen, Stollen, Glühwein – für die meisten Menschen werden diese Leckereien erst durch Zucker richtig schmackhaft. Ob Haushaltszucker, Frucht- oder Traubenzucker: Für die Wirkung auf unsere Zähne spielt die Art des Zuckers kaum eine Rolle. Süße Getränke wie Limonaden, Nektare, Säfte und Schorlen, Kaffee oder Tee mit Zucker sind für die Zähne eine große Gefahr. Denn jeder Schluck ist ein Zuckerangriff auf die Zähne, wenn sie nicht gründlich sauber gesputzt sind. Wer häufig zuckerhaltige Getränke zu sich nimmt, setzt seine Zähne einem hohen Kariesrisiko aus. Das kann den Zahnschmelz schädigen und zu Karies führen. Deswegen lieber Wasser gegen den Durst trinken. Das spart auch viele Kalorien.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen rät deshalb neben der richtigen Zahnpflege zu einem bewussten, achtsamen Zuckerkonsum, damit die körpereigenen Schutzmechanismen ihre Wirkung entfalten können. Das wichtigste natürliche Schutzsystem im Mund ist der Speichel, denn er spült und remineralisiert den Zahnschmelz. Dieses Abwehrsystem kann allerdings nur funktionieren, wenn die Zähne weitgehend frei von bakteriellen Zahnbelägen sind und für sie genügend Zeit ohne Zuckerimpulse bleibt. Etwa 16 Stunden Remineralisation können 8 Stunden Demineralisation ausgleichen, erklärt die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen (LAGH) in ihrem Prophylaxe-Konzept.

Die besondere Nachricht

Diese Formel gilt nicht nur für Kinder- und Jugendzähne, sondern auch für die Mundgesundheit von Erwachsenen. Bei zahngesunder Ernährung halten sich Säure­angriff und Säureabwehr die Waage. Die gute Nachricht ist: Weitverbreitete Regeln, die das Zähneputzen nach jedem Essen und immer nach dem Konsum von Süßigkeiten nahelegen oder gar verbieten, sind überholt. Entscheidend ist – wie so oft – das richtige Maß. Ein forschender Blick auf das eigene Ernährungsverhalten lohnt sich auch über die Weihnachtszeit hinaus, denn der Zuckergehalt einzelner Lebensmittel ist oft nicht offensichtlich. Vor allem in Fertigprodukten und sogenannten Softdrinks verbergen sich meist unerwartet hohe Zuckermengen.

Aktuelle Initiative des BMEL

Mit der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertignahrungsmitteln möchte die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner erreichen, dass beispielsweise Müslis oder gesüßte Getränke künftig weniger Zucker enthalten. Dazu soll die Lebensmittelwirtschaft Anfang 2019 mit der Umsetzung ihrer Selbstverpflichtungen beginnen, um bis zum Jahr 2025 konkrete Reduktionsziele zu erreichen. Bei den relevanten Produkten soll es zu einer zweistelligen prozentualen Reduktion des Zuckergehalts kommen.

Quelle: https://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/_Texte/Reduktion...;jsessionid=4A70528AFE6E8E809B5789534EBA6E41

Damit machen Sie Ihren Zähnen ein Geschenk

In Anlehnung an das Prophylaxe-Konzept der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen (LAGH) gelten auch für Erwachsene die folgenden Empfehlungen:

1. Die Zähne zweimal täglich putzen: nach dem Frühstück und nach dem Abendessen
2. kauaktive Zwischenmahlzeiten, z. B. einen Apfel
3. zuckerhaltige Lebensmittel und Getränke weniger häufig, dafür bewusst genießen,
            z. B. süßen Nachtisch
4. nach der Zahnpflege am Abend nichts mehr essen oder trinken außer Wasser

Quelle: 5-Sterne-Konzept der LAGH, www.kzvh.de, Rubrik Patienten, Patientenberatung, Broschüren, weitere Publikationen, Hessisches Konzept zur Gruppenprophylaxe;
Direkter Link:
https://www.kzvh.de/wcm/idc/groups/public/document...~edisp/kzvho051790.pdf

Pressekontakt: KZV Hessen, Lyoner Str. 21, 60528 Frankfurt am Main
Regina Lindhoff, Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. 069 6607-278, Fax -388,
Mail: regina.lindhoff@kzvh.de
Anna Cathrina Wilker, Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. 069 6607-421, Fax -388,
Mail: anna.wilker@kzvh.d

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1 Kommentar

  • Gelöschter Nutzer am 23.12.2018 um 16:04
Gelöschter Kommentar
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