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Coronavirus / Empfehlungen und Verhaltenstipps der Landeszahnärztekammer Hessen für Patienten der Zahnarztpraxen

Frankfurt, 11. März 2020. Panik und Hysterie sind fehl am Platz, wenn es um die Bekämpfung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) geht. Dies bestätigen auch die ausgewiesenen Expertinnen und Experten des Robert-Koch-Instituts (RKI). Ein Grund zu übertriebener Beunruhigung besteht nicht, jedoch ist die Eindämmung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus das Gebot der Stunde.

Die Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) möchte daher den Patientinnen und Patienten in Hessen für ihren nächsten Zahnarztbesuch einige Verhaltenstipps an die Hand geben:

Empfehlung:

Wenn Sie sich in den nächsten Tagen in zahnärztliche Behandlung begeben wollen, beachten Sie daher bitte unbedingt die folgenden, nach den möglichen Risiken abgestuften Empfehlungen:

1. Sie fühlen sich gesund:
a) Sie waren in den letzten zwei Wochen nicht in einem Risikogebiet (siehe aktuelle Informationen zum In- und Ausland) und haben keine Symptome einer Grippe (Husten, Schnupfen, Halskratzen, ggf. Fieber):
• Eine Behandlung ist möglich
b) Sie waren aber in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet (s. o.), haben aber keine Symptome (s. o.) einer Grippe:
• Bitte rufen Sie unbedingt vor dem Besuch in ihrer/einer Praxis an, auch wenn Sie bereits einen Termin vereinbart haben.

2. Sie fühlen sich krank oder haben Symptome einer Grippe:
• Alle aufschiebbaren zahnärztlichen Behandlungen sollten vermieden werden.
• Kommen Sie nicht unangekündigt in ihre/eine Praxis. Auch nicht, wenn sie schon einen Termin vereinbart haben oder es sich um einen Notfall handelt. Rufen Sie in diesen Fällen unbedingt vorher in der Praxis an, man wird dann alles Weitere mit Ihnen besprechen.

3. Sie sind positiv auf das Corona-Virus getestet oder befinden sich in Quarantäne:
• Bitte sagen Sie alle vereinbarten Termine ab.
• Kommen Sie nicht unangekündigt in ihre/eine Praxis. Auch nicht, wenn sie schon einen Termin vereinbart haben oder es sich um einen Notfall handelt. Rufen Sie in diesen Fällen unbedingt vorher in der Praxis an, man wird dann alles Weitere mit Ihnen besprechen.

Die beste und einfachste Art, die Übertragung zu vermeiden ist wie bei einer „normalen“ Grippe die Befolgung der Grundregeln der allgemeinen Infektionsprävention: Körperkontakt (Händeschütteln etc.) vermeiden, Abstand halten zu den Mitmenschen und größere Menschenansammlungen meiden.

Niesen oder Husten in die Armbeuge und benutzte Taschentücher unmittelbar nach Gebrauch in einen Papierkorb mit Deckel werfen. Die Hände mehrmals täglich gründlich waschen, vermeiden das Gesicht zu berühren, die Räume Zuhause in regelmäßigen Abständen lüften.

Weitere, kontinuierlich aktualisierte Hinweise finden u. a. auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de), des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de), des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (https://soziales.hessen.de/), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de) sowie über die hessenweite Hotline unter Tel.-Nr. 0800 5554666.

Fragen zum Thema und zur Zahngesundheit beantwortet auch die Patientenberatung der LZKH: 069 427275-169.

Landeszahnärztekammer Hessen
Dr. Veit Justus Rollmann
Rhonestr. 4,
60528 Frankfurt
069 427275-116
E-Mail: rollmann@lzkh.de
Internet: www.lzkh.de

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