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Stadtallendorf/Marburg/Lahn: Schwurgericht! Niemand hilft im Todeskampf

  • Mit einem Gürtel soll ein 45-Jähriger eine Stadtallendorferin attackiert und gewürgt haben.
  • Foto: © Archivfoto Oberhessische Presse,Marburg
  • hochgeladen von Walter Munyak

Eine Frau wird in einer Bäckerei-Filiale Opfer eines Mordversuchs und niemand schreitet ernsthaft ein. Unvorstellbar? Am 15. September 2011 wurde dieses Szenario für eine Stadtallendorferin bittere Wahrheit.

Das Opfer, eine junge Frau türkischer Abstammung, zählt am Tattag um kurz vor sechs Uhr zu den ersten Kundinnen der Bäckerei. Sie trinkt einen Kaffee, während der mutmaßliche Täter das Ladenlokal betritt. Der 45-Jährige ist der geschiedene Mann ihrer besten Freundin. Nach Beobachtung einer Verkäuferin geht der seit vielen Jahren arbeitslose ehemalige Textilarbeiter zunächst an seinem späteren Opfer vorbei in Richtung der Toiletten. Dann nähert er sich von hinten der Frau, löst seinen Gürtel vom Hosenbund und beginnt, sein argloses Opfer massiv von hinten zu würgen.

In ihrem Todeskampf gelingt es der Frau, den Gürtel etwas zu lockern. Sie schreit um Hilfe. Eine Verkäuferin eilt hinzu. „Lassen Sie die Frau los, lassen Sie die Frau los“, ruft sie dem Angreifer zu und versucht einmal vergeblich, diesen wegzustoßen. Die Verkäuferin läuft zur Verkaufstheke zurück und fragt ihre Kollegin, die vor dem Ladenlokal Ware von einem männlichen Lieferanten entgegennimmt, nach der Nummer der Polizei. „110“ lautet die knappe Antwort.

Weder der Lieferant, neben dem mutmaßlichen Täter der einzige Mann am Tatort, noch die zweite Verkäuferin kümmern sich um das Geschehen im Ladenlokal.

Während die Verkäuferin tele­fonisch die Polizei alarmiert, gelingt es dem Opfer, sich aus der Gürtelschlinge zu befreien. Der Angreifer unterbindet den Fluchtversuch: Er reißt sie an den Haaren zurück und schleudert sie mit dem Kopf gegen die Wand. Dass Opfer muss noch einige Faustschläge ertragen. In türkischer Sprache erklärt der mutmaßliche Täter der Frau: „Das war erst der Anfang. Beim nächsten Mal töte ich Dich.“

Der 45-Jährige verlässt unbehelligt das Ladenlokal und betritt laut Aufzeichnung einer Überwachungskamera um 6.01 Uhr eine nahe gelegene Spielothek. Der Aufseher erkennt, dass der ihm bekannte Mann stark alkoholisiert ist. Er hat Reste von Erbrochenem an der Kleidung. „Ich mach Dir noch einen Kaffee, und dann gehst Du nach Hause“, sagt der Angestellte.

Sein früher Gast folgt, verlässt die Spielothek und beobachtet von der anderen Straßenseite die Ermittlungen der Polizei in der Bäckerei. Das Opfer erkennt seinen mutmaßlichen Peiniger und informiert die Polizei. Die Beamten nehmen den Mann fest.

So weit das Tatgeschehen laut Anklageschrift. Die strafrechtliche Aufarbeitung erfolgt jetzt vor der Schwurgerichtskammer des Marburger Landgerichts. Und diese erweist sich als wahre Sisyphus-Arbeit, denn das Gericht hat 18 Zeugen geladen, hat neben dem angeklagten Mordversuch einen zweiten Tatkomplex um eine gefährliche Körperverletzung aufzuklären - und hat es zudem mit einem Angeklagten zu tun, der psychisch krank, alkoholabhängig und spielsüchtig ist.

Neben der ganztägigen Verhandlung am Freitag hat das unter Vorsitz von Dr. Carsten Paul tagende Gericht weitere Verhandlungstermine für den 30. April und den 5. Mai angesetzt.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, dass er sich nicht an die Tat erinnern könne. Ent­sprechend machte er auch keine Angaben zu einem möglichen Motiv. Entscheidend für seine Probleme sei seine Spielsucht, die auch seine Alkoholabhängigkeit bedinge. Der Mann berichtete von abgebrochenen Therapien gegen diese Sucht und von seinen Versuchen, die Folgen der Spielsucht im Alkohol zu ertränken. Derzeit wird der Mann in der forensischen Psychiatrie in Haina behandelt.

Dort fühle er sich wohl, sagte der Angeklagte. Und in einer dauerhaften Unterbringung in der Psychiatrie, das deuteten Gericht, Staatsanwältin und Verteidiger Carsten Dalkowski übereinstimmend an, wird wohl die nähere Zukunft des Angeklagten liegen.

Dieser kann schließlich zumindest unter Alkoholeinfluss für seine Mitmenschen gefährlich sein. Das als Nebenklägerin auftretende Opfer traute sich kaum in den Gerichtssaal. Seit dem Angriff und der Morddrohung leide sie unter Angstzuständen, sagte die Frau aus. Der Spielhallen-Aufseher berichtete im Zeugenstand, dass der Angeklagte einmal, bewaffnet mit einer Axt, in der Spielhalle nach einer bestimmten Person gesucht habe. Zudem ist aktenkundig, dass der Angeklagte einmal versuchte, sich vor der Stadtallendorfer Polizeistation zu erhängen.

Ob sich der Tatvorwurf des versuchten Mordes aufrechterhalten lässt, muss die weitere Beweisaufnahme klären. Entscheidend dafür ist, ob er freiwillig von dem Tötungsversuch zurücktrat oder ob er den Anruf bei der Polizei mitbekam und deshalb von dem Opfer abließ.

Die Zeugenaussagen ergaben dazu kein eindeutiges Bild. Der als Zeuge geladene Lieferant zog es vor, dem Prozess fernzubleiben. Und eine Zeugin, die in der Bäckerei neben dem Opfer saß, gab ein unglaubliches Bild ab. Der Vorfall sei nicht ihre Sache gewesen.

Deshalb habe sie nicht hingeschaut. Als das Opfer im Gerangel mit dem Angreifer sie einmal berührt habe, habe sie die um ihr Leben kämpfende Frau weggestoßen, um in Ruhe weiter ihr Buch zu lesen.

von Julius Mayer

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1 Kommentar

Man kann nur hoffen, daß die Zeugin wegen unterlassener Hilfeleistung angemessen strafrechtlich verurteilt wird.

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