myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Vor dem Urlaub besser rechtzeitig die Pässe prüfen
Der Kinderreisepass wurde zum Jahreswechsel abgeschafft und Eltern müssen sich umstellen

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Auch für Kinder wird nun ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt. Für die Ausstellung ist jedoch eine gewisse Produktionszeit einzuplanen. Es gilt rechtzeitig vor einer Reise die Ausweispapiere auf Gültigkeit zu prüfen. Dann kann eine Neubeantragung ohne Zeitdruck erfolgen.

Zur Beantragung ist die persönliche Vorsprache mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild im Bürgerbüro Schwabmünchen auf Zimmer 005 notwendig. Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei in Berlin beträgt für Personalausweise derzeit ca. 4 Wochen, für Reisepässe ca. 6 Wochen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Nähere Informationen und die notwendigen Unterlagen erhalten Sie unter folgenden Links:

Personalausweis - Stadt Schwabmünchen (schwabmuenchen.de)
https://schwabmuenchen.de/burgerservice/personalausweis/

Reisepass - Stadt Schwabmünchen (schwabmuenchen.de)
https://schwabmuenchen.de/burgerservice/reisepass/

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen:
(https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise)

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro unter der Tel. 08232/9633-15 gerne zur Verfügung.

Text: Stadt Schwabmünchen

Weitere Beiträge zu den Themen

ÄnderungenKinderReisenAusweisReisepassPersonalausweisKinderreisepass

1 Kommentar

Wertvolle Information!

Beteiligen Sie sich!

Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

lesenSchwabmünchenehrenamtliches EngagementehrenamtlichBuchplaudereiJahresrückblickBetreuerCaritasverbandTiere zu HauseEhrenamtLandratsamt AugsburgBetreuung

Meistgelesene Beiträge