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Eine Information vom Ordnungsamt
Der erste Schnee kommt bestimmt! Schneeräumen und Streuen von Gehwegen

Nach der Verordnung der Stadt Schwabmünchen (www.schwabmuenchen.de - Bürgerservice – Ortsrecht – Straßen) haben die Grundstückseigentümer zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz die Gehwege der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten.

Ergänzend dazu folgende Hinweise und Erläuterungen:

Die Verpflichtung gilt auch
• wenn ein Gehweg nicht vorhanden ist; dann muss ein ein Meter breiter Streifen entlang des Grundstücks geräumt und gestreut werden.
• für jede angrenzende Straße, auch dann, wenn das Grundstück nur von einer Straße erschlossen wird.
• für Anlieger in verkehrsberuhigten Bereichen.
• für Anlieger an Gehbahnen, die als gemeinsame Rad- und Gehwege ausgewiesen sind.
• für Anlieger, bei denen (Teil-)Strecken der Straßen oder Gehbahnen aus technischen Gründen von der Stadt Schwabmünchen geräumt werden.
• wenn das Anliegergrundstück durch die zum Straßengrund gehörenden Zwischenflächen wie Böschungen, Stützmauern oder Grünflächen vom Gehweg bzw. der Fahrbahn getrennt ist.

Die Gehwege und der ein Meter breite Sicherheitsstreifen müssen an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr geräumt sein. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte sind die Gehwege sowie der Sicherheitsstreifen mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Maßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.

Er wird dringend gebeten, die oben aufgeführten Hinweise zu beachten, um auch eventuelle privatrechtliche Haftungsansprüche bei Unfällen zu vermeiden.

Text: Dr. Doris Hafner

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