Oldtimertreffen
Am 25. September luden die „Freunde alter Fahrzeuge aus Augsburg Stadt & Land“ anlässlich des Michaelimarktes in Schwabmünchen zu einem Oldtimer-Treffen ein.
Als Oldtimer gelten in der Bundesrepublik Deutschland laut § 2 Nr. 22 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), die am 1. März 2007 in Kraft trat und die bisherige StVZO ablöste, Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Aus allen Himmelsrichtungen kamen am Marktsonntag auf hochglanzpolierte, chromblitzende Liebhaberwagen angefahren, um mit der Sonne um die Wette zu strahlen.
Nachdem sie an der zur Flaniermeile umfunktionierten Fuggerstraße Aufstellung genommen hatten, wurden sie von vielen Besuchern bewundert, von manchen ehrfürchtig gestreichelt und mit Kameras als Erinnerung festgehalten.
So mancher Oldtimer-Besitzer wurde glühend um seine Rarität beneidet und bei etlichen Betrachtern wurde ein neuer Traum geboren:
Der kleine Traum, einmal mit so einem Gefährt durch die Gegend zu „rauschen“ oder der große Traum, selbst so ein Vehikel sein Eigen zu nennen