Rechtsprechung im Fall Höcke
Heute hat das Landgericht Halle (Sachsen-Anhalt) gegen den Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag Björn Höcke wegen Äußerung einer Nazi-Parole sein Urteil verkündet; es ist "nur" eine Geldstrafe, und er büsst nicht sein Recht ein, zu wählen und gewählt zu werden. Aber die Wähler in Thüringen werden wissen: er ist verurteilt und Nicht freigesprochen.
Im folgenden spekuliere ich auf dünnem Eis:
Am 18. 4. dieses Jahres begann der Prozess, 3 Tage vorher - auch am Vormittag - begann in New York der erste Prozess gegen Donald Trump.
Im Fall von Donald Trump würde ausreichen, dass ein einziger der 12 Geschworenen für 'unschuldig' stimmen würde, und Trump wäre freigesprochen. Aber das Gerechtigkeitsempfinden verlangt nach einer Verurteilung, und die Ähnlichkeit der Prozess-Anfänge legt es auch nahe.
Ein alter Spruch von Hermann Hesse lautet: Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne
- Bea S.
am 16.05.2024
um 07:31
Kommentar wurde am 16. Mai 2024 um 07:36 editiertHerr Stark, es gab einige Naziparolen, dazu gehörte neben "Alles für Deutschland" auch "Deutschland erwache", das ist richtig.
Sie setzen die Nazis unzulässigerweise mit Sozialisten gleich. Sozialisten und Sozialdemokraten waren Gegner der Nazidiktatur. Als solche wurden sie verfolgt, drangsaliert und zu Tausenden getötet.
Die von Ihnen genannte Gedenkstätte Buchenwald ist, unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften während der Coronapandemie, nicht anders vorgegangen als alle anderen öffentliche Einrichtungen in Deutschland. Um die weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden, war nur geimpften Besucher*innen unter Tragen einer Maske der Zutritt gestattet.