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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin: Nicht auf den ersten Blick zu unterscheiden/ Bundespolizei stellt echte und unechte Waffen sicher

  • Foto: Bundespolizei: Nicht auf den ersten Blick zu unterscheiden/ Bundespolizei stellt echte und unechte Waffen sicher
  • Foto: Bundespolizei St. Augustin
  • hochgeladen von Heinz Kolb

Münster. Am Donnerstagabend. 30.September. 2021 wurde die Bundespolizei in Münster zu zwei Einsätzen am Hauptbahnhof mit vermeintlichen Schusswaffen gerufen.
Am Freitagmorgen 01. Oktober fiel den Einsatzkräften ein Einhandmesser in die Hände.
Im ersten Fall hieß es, dass ein Mann versucht, an einem Schnellrestaurant eine Schusswaffe zu verkaufen. Der vor Ort festgestellte 68-Jährige führte einen sogenannten "Jet Protector" mit sich. Hierbei handelt es sich um ein Gerät zur Tierabwehr, welches vom Aufbau und Aussehen stark an eine Pistole erinnert. Die geladene Pfefferpistole wurde durch die Beamten der Bundespolizei sichergestellt. Weitere Ermittlungen werden nun zeigen, inwieweit hier ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt

In dem anderen Fall, erhielt die Bundespolizei die Meldung, dass ein Mann auf dem Bahnhofsvorplatz mit einer Schusswaffe hantiert. Auf dem Vorplatz wurde durch die Einsatzkräfte ein 17-Jähriger festgestellt. Er übergab den Beamten eine schwarze Spielzeugpistole, die nicht oder nicht mehr als solche erkennbar war und durchaus als echte Schusswaffe wahrzunehmen ist.

Nach eigenen Angaben hatte der Laerer die Pistole in einem 1-Euro-Shop erworben und nicht damit gerechnet, mit seinem Verhalten einen Polizeieinsatz auszulösen. Der Deutsche wurde durch die Beamten eindringlich über sein Fehlverhalten und die daraus resultierenden Folgen belehrt. Die Pistole wurde sichergestellt. Gegen den Jugendlichen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet, bevor er entlassen wurde.

Am Freitagmorgen wurde bei einem 47-Jährigen bei einer polizeilichen Kontrolle ein Einhandmesser gefunden. Da der Mann kein berechtigtes Interesse für den Besitz nachweisen konnte, wurde das Einhandmesser sichergestellt. Gegen den Altenberger wurde ein Ordnungswidrigkeiten-verfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet.

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1 Kommentar

Ich denke, jeder, der sich mit Waffen beschäftigt, sollte sich um die Verschärfung der deutschen Waffengesetze kümmern, die ich für gut halte. Das, was da so in den USA in Sachen Waffen läuft, kann man wohl nicht mehr für gut heißen. Wie kommt man z.B. an eine deutsche 8,8 oder an ein MG 42 plus Munition?? Das sind nur 2 Beispiele von Vielen. Auch das =Plinken= kommt von drüben. Man schießt auf alles, was klingt, Teller, Gläser , Stahlplatten je nach Geschoßgröße und die Kugel bleibt liegen. Traurige Zustände. Bei uns gibt es eine Erlaubnis für CO2 Waffen für Menschen über 18, wenn sie das F im Fünfeck führt und nicht mehr als 7 Joule Energie entwickelt. Schreckschusswaffen müssen verdeckt getragen werden. Messerklingen sind in der Läge begrenzt (ich glaube 8 cm) Springmesser verboten. Der Rest erfordert einen Waffenschein und der stellt Anforderungen.

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