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Stiftung Opferhilfe Bayern

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Opferschutz und Opferhilfe dürfen mit dem Richterspruch nicht enden.

Mit diesen Worten beginnt das Vorwort von Frau Dr. Beate Merk MdL Stiftungsratsvorsitzende und Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz in der bayerischen Staatsregierung.

Auf der Startseite http://www.opferhilfebayern.de findet man alle weiteren Informationen, Antragsvordrucke zum download sowie die Voraussetzungen zur Gewährung einmaliger Zahlungen als Ausgleich, wenn kein gesetzlicher Leistungsanspruch besteht, auch wenn vom Verurteilten keine Leistungen zu erwarten sind.

Dem Stiftungsrat gehören neben Frau Dr. Beate Merk auch Mitglieder ihres Ministeriums, der Justizbehörden (Gerichte und Staatsanwaltschaften), der Polizei, ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales), der WEISSE RING und MdL aller im Landtag vertretenen Parteien an.
Siehe Homepage unter Satzung und Organe.

Quelle: Flyer der Stiftung Opferhilfe Bayern Stand 05.10.2012

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