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Statt Tango-Korrupti eine Filz-Polka Bavarese?

10 Jahre Haft ohne Bewährung für den amtsbekannt einschlägig vorbestraften Schwerstwirtschaftskriminellen Hans-Georg Jakob Müller-Risch, Andechs, forderte heute die Staatsanwaltschaft München I im Verfahren 20 KLs 257 Js 211516/07 vor dem Landgericht München I wo er seit Juli 2011 wegen gemeinschaftlichem schweren Betrug und Untreue zusammen mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Walter Beck, Gmund/Tegernsee, angeklagt ist.
In fast zweistündigem akribische Plädoyer definierte Staatsanwalt Bombe die home page der IG Geschädigter www.ig-mueller-risch.de als seriöse Informationsquelle für den Mitangeklagten Beck, die involvierte Bank und andere Verfahrensbeteiligte, sodass letztlich Alle wussten, auf wen sie sich eingelassen hatten, da hier inkl. Urteilen und Medienberichten alle Quellen offen gelegt sind, wonach sich der berufsmäßige Schwerstbetrüger seit den 80’er Jahren nur auf einem Wege ernähre, indem er Unternehmen zu seinen Gunsten aussauge.

Dass es für gewerbsmäßige Betrüger keine Sicherungsverwahrung mehr gäbe bedauerte der Staatsanwalt ausdrücklich und geißelte damit – zumindest indirekt – das unverantwortliche Verhalten von Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk, der seit Jahren ein Vorlagebericht einer Oberstaatsanwältin mit exakt dieser Empfehlung vorliegt, ohne dass es je zu einer erkennbaren Bearbeitung und Vermeidung der seither weiter aufgelaufenen und auflaufenden Schäden kam.
Konkret praktiziert die Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz damit das exakt gegenläufige Verhalten zur Causa Gustl Mollath, denn während in seinem Fall mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit ein Unschuldiger höheren Interessen geopfert und in psychiatrische Zwangsunterbringung gesteckt wird, verbleibt im Verfahrensgegenständlichen Bereich aus ähnlichen Motiven ein notorisch Krimineller auf freiem Fuß und die Öffentlichkeit von seinen Machenschaften ungeschützt.

Pflichtverteidiger Derek Setz sah Angriff als Heil seines Mandanten, indem er die Geschädigte als eigentliche Täterin darzustellen suchte und ebenfalls Freispruch beantragte, dem der Beschuldigte selbst in seiner – jeder Resozialisierung entgegen stehenden Uneinsichtigkeit – der Staatsanwaltschaft einseitige Ermittlungen vorwarf und die IG Geschädigter als die eigentlichen Übeltäter brandmarkte, ohne deren Existenz alle seine Pläne vermeintlich aufgegangen wären.

Das Urteil wird am 07. Februar 2013, 13.00 verkündet.

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