München: Stadtjugendamtsleiterin Esther Maffei initiiert eine Kinderschutzkonferenz
Am Mittwoch, den 11. Juli 2018, findet von 9.30 Uhr bis 16.15 Uhr im Kulturhaus Milbertshofen die Münchner Kinderschutzkonferenz „Kinderschutz braucht starke Netze!“ statt. Fachexpertinnen und Fachexperten des Sozialreferats der Landeshauptstadt München werden sich über Erfahrungen und neue Erkenntnisse beim Thema Kindeswohlgefährdung mit Experten des Bayerischen Staatsministeriums sowie Ärzten austauschen.
Diese Konferenz wird auf Initiative von Stadtjugendamtsleiterin Esther Maffei erstmalig in dieser Form durchgeführt.
„Kinderschutz geht uns alle an", stellte Sozialreferentin Dorothee Schiwy fest, "Wir müssen uns als Gesellschaft dazu verpflichten, hinzusehen und vor allem Strukturen bereithalten, die Kindeswohlgefährdung keinen Raum geben. Frühzeitige Hilfen für Familien in belastenden Lebenssituationen bilden dabei die Grundlage der Netzwerkarbeit.“
Die Veranstaltung hat das Ziel, Ärztinnen und Ärzten aus München und dem Umland die Ansprechpartner, Strukturen und Aufgaben in Kinderschutzfällen des Stadtjugendamtes München vorzustellen. Ein Fachvortrag zum Vorgehen bei Vernachlässigung und die Vorstellung der Arbeit von Kinderschutzgruppen an Münchner Kinderkliniken mit anschließender Diskussion runden das weitere Programm ab.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Weiterführende Informationen und Programm des Fachtags:
https://www.zpg-bayern.de/veranstaltungen-im-netzw...
Veranstaltungsort:
Kulturhaus Milbertshofen
Curt-Mezger-Platz 1
80809 München
Quellen:
Rathaus Umschau 129 / 2018 ; muenchen.de ; 10.07.2018
Programm d. Kinderschutzkonferenz
@ Barbara S. :
Kinderschutz soll dem Kindeswohl dienen. Oft wird aber vergessen, dass beim Kinderschutz auch der Schutz der Eltern, der Ehe und der Familie stets mit berücksichtigt werden muss, denn dies ist eine wichtige Vorgabe des
Artikel 6 des Grundgesetzes (GG):
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft
...
Das Elternrecht findet dort seine Grenze, wo das Wohl des Kindes gefährdet ist. Im Konfliktfall müssen die Rechte der Eltern und die des Kindes gegeneinander abgewogen werden. Bei Kindeswohlgefährdung geht das Kindeswohl immer vor das Elternrecht. NUR DANN kann und muss der Staat zugunsten des Kindes eingreifen.
Allerdings setzt die Praxis des Kinderschutz heutzutage leider allzu oft selbst bei bloßem Verdacht auf eine elterliche Kindeswohlgefährdung den Artikel 6 GG schon ausser Kraft, und Eltern werden VORSCHNELL ihrer Kinder regelrecht beraubt und somit Familien zerstört.
Diese Gefahr für Eltern und Familien vergrößert sich durch eine intensive Vernetzung von Gesundheitswesen und Jugendamt/ASD mit entsprechenden Kooperations-Vereinbarungen! Genau das war aber das Ziel dieser Kinderschutzkonferenz in München. Die Kritik hier ist also tatsächlich berechtigt.